



Wasserpegel der Jagst
Ab einem Hochwasserstand der Jagst von 2,60 Meter wird die Bahnunterführung überflutet und ist für alle Verkehrsteilnehmer gesperrt. Für Lastkraftfahrzeuge gibt es keine innerörtliche Umleitung! Die Umleitungen sind dann ausgeschildert. (Siehe auch unsere Seite Verkehr & Pläne)
Um den aktuellen Pegelstand der Jagst abzurufen klicken Sie in die rechte Karte mit den Pegelmessstellen in Baden Wüttember.
Weitere Informationen:
- Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg:
www4.um.baden-wuerttemberg.de - Eigenvorsorge für den Hochwasserfall
- Was tun wenn Hochwasser droht?
Wasserhärte in Jagstzell (Stand: 2019)
Nach dem Waschmittelgesetz sind die Wasserversorgungsunternehmen angewiesen, dem Verbraucher den Härtebereich des von Ihnen abgegebenen Trinkwasswers einmal jährlich mitzuteilen.
- Das von der Jagstgruppe an die Gemeinde Jagstzell abgegebene Trinkwasser liegt für die Ortsteile Dankoltsweiler, Eichenrain und Dietrichsweiler mit 2,39 mmol/l (entspricht 13,4° dH) im Härtebereich mittel (1,5-2,5 mmol/l).
- In Jagstzell - Gaisberg und Renneckermühle liegt das abgegebene Trinkwasser mit 2,31 mmol/l (entspricht 12,9° dH) im Härtebereich mittel (1,5 - 2,5 mmol/l).
- Das abgegebene Trinkwasser für die Ortsteile Jagstzell, Riegelhof, Kellerhof, Hegenberg, Grünberg und Spielegert liegt mit 2,31 mmol/l (entspricht 12,9° dH) im Härtebereich miiel (1,5 - 2,5 mmol/l).
Zweckverband RiesWasserVersorgung - Mitteilung zu Uranwerten im Trinkwasser
Der Zweckverband RiesWasserVersorgung teilt mit, dass der Uranwert im Trinkwasser des gesamten Verbandsgebietes unter dem vom Umweltbundesamt genannten Richtwert von 10 Mikrogramm pro Liter liegt. In der Trinkwasserverordnung ist kein Grenzwert für Uran genannt. Der empfohlene lebenslang duldbare gesundheitliche Leitwert von 10 µg Uran pro Liter gilt für alle Bevölkerungsgruppen, einschließlich nicht gestillter Säuglinge und ist auf toxikologisch- epidemiologischer Basis als gesundheitlich sicher zu betrachten.
Im Versorgungsgebiet des Zweckverbandes betragen die Werte für alle Ortsteile 9,1 µg/l.
Neben diesen Anforderungen für das Trinkwasser werden in der Mineral- und Tafelwasserverordnung Parameterwerte für eine besondere Kennzeichnung (für das Inverkehrbringen „als besonders geeignet zur Zubereitung von Säuglingsnahrung") genannt. Solche Werte gibt es z.B. für Nitrat (10 mg/l), Natrium als Bestandteil des Kochsalzes (20 mg/l), Fluorid (0,7 mg/l), Nitrit (0,02 mg/l) und auch für Uran mit 2 µg/l. Das heißt, diese Werte sind ausschließlich zur Vermeidung einer wettbewerbsverzerrenden, irreführenden Werbung von Mineral- und Tafelwässern gedacht.
Am Beispiel Nitrat sei dies näher erläutert: Das Umweltbundesamt kommt in seiner Nitratempfehlung zu der Bewertung, dass der Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser für die Risikogruppe der Säuglinge 50 mg/l beträgt. Ein solches Trinkwasser ist uneingeschränkt zur Zubereitung von Säuglingsnahrung zu verwenden. Bei einer speziellen Werbung mit dem Aufdruck „geeignet für Säuglingsnahrung" ist ein Gehalt von höchstens 10mg/l einzuhalten.