Rosenberger Straße Süd: Jagstzell

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Bebauungsplan "Rosenberger Straße Süd"
Erneute Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellungsbeschluss

In den "Jagstzeller Mitteilungen" Nr. 1/2 vom 10.01.2020, wurde der am 16.12.2019 gefasste Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt gemacht (siehe eingerahmte öffentliche Bekanntmachung) (PDF-Dokument, 275,94 KB, 23.12.2022)


Öffentliche Bekanntmachung (vom 05.03.2021)
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Rosenberger Straße Süd“  
hier: ausdrücklicher Hinweis auf einen möglichen Verfahrenswechsel -
von § 13b (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) BauGB ins Regelverfahren nach § 2 BauGB

Nach Hinweis des Landratsamtes kann derzeit der Bebauungsplan nicht nach §13b im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Es ist zwar eine Fristverlängerung für die Durchführung von Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen im Gesetzesverfahren beim Bund. Aber eine abschließende Entscheidung hierüber ist leider noch nicht getroffen.
Solange dem so ist, wird die Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat für die Fortsetzung des weiteren Verfahrens (geplant in der Sitzung am 26.04.2021: Entwurfsbeschluss) den Wechsel in das reguläre Verfahren nach § 2 Baugesetzbuch vorschlagen. Der Unterschied liegt darin, dass dann noch zusätzlich ein Umweltbericht gefertigt und der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren fortgeschrieben werden muss.
An den Fristen zur öffentlichen Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (8. März bis 8. April) ändert das aber nichts. Insofern wird auf die öffentliche Bekanntmachung diesbezüglich im Amtsblatt Jagstzeller Mitteilungen am 26.02.2021 verwiesen.

Bebauungsplan >> Rosenberger Straße Süd << Entwurf vom 22.02.2021