Formulare/Infos für Bauherren: Jagstzell

Seitenbereiche

Jagstzell an der Bahn
Grundschule Jagstzell
Blick auf Baugebiet Lindenmahd
Bahnunterführungen für Fußgänger und B 290

Informationen für Bauherren

Digitaler Bauantrag / Bauanträge können ab 01.01.2025 ausschließlich digital eingereicht werden 

Die Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung gibt vor, dass ab dem 01.01.2025 Bauanträge nur noch in digitaler Form eingereicht werden können.
Ab dem 01.01.2025 hat daher die Einreichung von Bauanträgen ausschließlich als Online-Antrag auf ViBa BW zu erfolgen.
Anträge, die per Post oder E-Mail beim Landratamt Ostalbkreis eingehen, können nicht bearbeitet werden und werden zurückgewiesen.

Für die Nutzung von ViBa BW sind lediglich ein Internetzugang und ein BundID-Konto erforderlich. Privatpersonen benötigen für die Authentifizierung einen aktivierten Online-Personalausweis oder ein ELSTER Zertifikat zur Identifizierung. Unternehmen authentifizieren sich über ein Unternehmenskonto. Ausführliche Anleitungen und Unterstützung stehen den Nutzerinnen und Nutzer in ViBa BW zur Verfügung, um den Einstieg in das neue System zu erleichtern.

Das Virtuelle Bauamt ist über die Website des Landratsamts, alternativ über https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-ostalb zu finden.

 

Allgemeines:

Informationen für die Bauherren bei der Bauplatzübergabe (PDF-Dokument, 29,85 KB, 13.04.2021)

Wichtiger Hinweis für Hauseigentümer zur Erdung bzw. zum Potenzialausgleich (PDF-Dokument, 59,06 KB, 13.04.2021)

Hausanschlüsse: Damit von unten oder aus der Wand kein Wasser kommt.

Mehrsparten-Hauseinführungen für Häuser ohne Keller (PDF-Dokument, 2,06 MB, 16.09.2020)

Mehrsparten-Hauseinführungen für Häuser mit Keller (PDF-Dokument, 2,54 MB, 16.09.2020)

Stromanschluss durch die ODR:

Weitere Infos und Formulare finden Sie auf der Homepage der EnBW / ODR

Satzung über die Zulässigkeit von Luftwärmepumpen

Satzung der Gemeinde Jagstzell über örtliche Bauvorschriften (PDF-Dokument, 11,08 KB, 16.09.2020)
gemäß § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO)

Lärmschutz bei Luft-Wärmepumpen (LUBW -  Landesanstalt für Umwelt Baden Württemberg)

Merkblatt für Bauherren (PDF-Dokument, 1,79 MB, 10.06.2021) (Stand Juli 2020)

Gesplittete Abwassergebühren - Änderungen oder Neubauten bei den versiegelten Flächen melden!

Die Gemeinde Jagstzell hat im Jahr 2012 die sog. „Gesplittete Abwassergebühr“ eingeführt. Die Erhebung der Daten erfolgte mittels Befliegung der einzelnen Grundstücke. Den Grundstückseigentümern wurden anschließend Erfassungsbögen zur Ermittlung der versiegelten Flächen zugestellt. Die Einträge konnten dann überprüft und ggf. korrigiert oder ergänzt werden. Die Gemeindeverwaltung hat die Änderungen anschließend bei der Veranlagung berücksichtigt.

Aufgrund der regen Bautätigkeit ist jedoch ein laufender Änderungs- und Pflegedienst notwendig. Die Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, Änderungen bei den überbauten und darüber hinaus befestigten Flächen (Dächer, Hofflächen, Zufahrten usw.) beispielsweise durch: Pflaster einer bisher geschotterten Fläche, Bau eines Carports, Neubau eines Gebäudes, Anbau an ein bestehendes Gebäude, Rückbau oder Abriss eines Gebäudeteils oder Ähnliches der Gemeindeverwaltung anzuzeigen. Das Gleiche gilt für die erstmalige Herstellung oder Veränderung von Zisternen und Versickerungsanlagen.

Die entsprechenden Formulare sind bei der Gemeindekasse, Zimmer 105 erhältlich. Außerdem kann das PDF-Formular "Niederschlagswassergebühr (PDF-Dokument, 97,60 KB, 16.09.2020)" hier heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Wir danken Ihnen für die Mithilfe und Unterstützung bei der Fortschreibung der Flächenerhebung.

Ihre Gemeindeverwaltung

Einzug und Eigentümerwechsel melden

Gebäudeeigentümer und Bauherren werden darauf hingewiesen, dass in Neubauten vor dem Einzug die Wasseruhr eingebaut sein muss.
 
Bitte melden Sie die Fertigstellung der Hausinstallation umgehend dem Steueramt, Frau Jessica Haag Telefonnummer: 07967/9060-32, damit durch die Gemeinde ein geeigneter Wasserzähler eingebaut werden kann.
Bei Eigentümerwechsel bitte ebenfalls umgehend das Steueramt zu verständigen, damit eine stichtagsgerechte Wasserabrechnung erfolgen kann.
 
Regelmäßige Kontrolle empfiehlt sich
Bitte lesen Sie in regelmäßigen Abständen Ihren Wasserzähler ab, um festzustellen, ob der Verbrauch in Ihrem Normalbereich liegt und um somit einen eventuellen Rohrbruch o. ä. ausschließlich bzw. frühzeitig erkennen zu können.

 

Neubau, Altbausanierung, Heizungsmodernisierung - Förderprogramm

Das gemeinsame Beratungsangebot des Vereins EKO-EnergiekompetenzOstalb e.V. und des Landratsamts Ostalbkreis im Energiekompetenzzentrum in Böbingen endet zum Jahresende 2024.

In der Übergangszeit, bis zu Einnahme einer neuen Struktur, können sich die Bürgerinnen und Bürger weiterhin an die Energieberater des Landratsamts wenden.

Kontakt:
Referat Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Telefonnummer: 07361 503-2741 oder
energieberatung(@)ostalbkreis.de