Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Photovoltaik Gewann Winterberg, Jagstzell"
Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan "Photovoltaik Gewann Winterberg, Jagstzell".
Der Gemeinderat der Gemeinde Jagstzell hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 18.03.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Photovoltaik Gewann Winterberg, Jagstzell“ nach §§ 10 Baugesetzbuch und § 4 Gemeindeordnung und die örtlichen Bauvorschriften nach §§ 74 Landesbauordnung BW und § 4 Gemeindeordnung jeweils als selbständige Satzung beschlossen.
Räumlicher Geltungsbereich:
Maßgebend ist der Lageplan vom 18.03.2024 gefertigt von stadtlandingenieure GmbH Wolfgangstraße 8, 73479 Ellwangen.
Der Planbereich ist im neben stehenden Kartenausschnitt dargestellt:
Der Bebauungsplan mit Begründung kann bei der Gemeinde Jagstzell, Hauptstraße 4, 73489 Jagstzell während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweise:
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- oder Formvorschriften, sowie Mängel in der Abwägung sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o. g. Verfahrens- und Formschriften oder Mängel in der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gilt der Bebauungsplan - sofern er unter der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplanes verletzt worden sind,
- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Mit dieser Bekanntmachung treten der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Photovoltaik Gewann Winterberg, Jagstzell“ und die Satzung über örtliche Bauvorschriften in Kraft und werden rechtsverbindlich.
Jagstzell, den 08.11.2024
Patrick Peukert
Bürgermeister