Hundehaltung: Jagstzell

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An- und Abmeldung eines Hundes / Informationen für Hundehalter

Haben Sie Ihren Hund angemeldet?

Die Hundehalter werden auf ihre Pflicht zur steuerlichen An – und Abmeldung ihrer Hunde aufmerksam gemacht. Erfahrungsgemäß gibt es immer wieder einzelne Hundehalter, die dieser Pflicht nicht nachkommen.

Die Gemeindeverwaltung weist deshalb auf folgendes hin:

Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat, der Gemeinde anzuzeigen.

Endet die Hundehaltung, so ist auch hier innerhalb eines Monats eine Meldung bei der Gemeinde zu machen.

Nach unserer Satzung beträgt die Hundesteuer für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen, über drei Monate alten Hund 90,- €.
Werden in einem Haushalt mehrere Hunde gehalten, so erhöht sich der Steuerbetrag für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 180,- €.

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig der Anzeigepflicht nicht nachkommt. Ordnungswidrigkeiten werden mit einer Geldbuße geahndet.
 

► Formulare zur Hundehaltung

Informationen für Hundehalter (PDF-Dokument, 3,46 MB, 28.09.2020)

Informationen für Hundehalter (M)ein Hund im PKW (PDF-Dokument, 1,47 MB, 28.09.2020)

An- und Abmeldung einer Hundehaltung (PDF-Dokument, 40,13 KB, 28.09.2020)

Antrag auf Freistellung von der Hundesteuer (PDF-Dokument, 109,94 KB, 28.09.2020)

Abbuchungs- / Einzugsermächtigung (PDF-Dokument, 82,19 KB, 05.09.2022)

Kaputte bzw. abgenutzte Hundesteuermarken

Hundebesitzer, deren Hundesteuermarken kaputt bzw. abgenutzt sind, können bei der Gemeinde Jagstzell, Frau Jessica Haag, Zimmer 1.02 kostenlos eine neue Marke abholen.
► Bitte die alte Marke unbedingt mitbringen, ohne alte Marke können wir keine neue aushändigen.
Bei Verlust der Hundesteuermarke wird eine Gebühr von 10,- € zur Zahlung fällig. 

Für eine saubere Gemeinde - bitte Tüte nicht vergessen

Beim „Gassigehen“ bitte Tüte nicht vergessen
Der Hund, ein treuer Freund des Menschen, bringt Leben, Abwechslung und Freude ins Haus. Seine zunehmende Bedeutung als sozialer Partner sowie problemlose Anschaffung und bequeme Fütterung, haben zu einem sprunghaften Anstieg der Zahl der gemeldeten Hunde geführt.
Leider ist immer wieder festzustellen, dass Hundehaufen auf Straßen, Wegen, Grünanlagen und auf Privatgrundstücken nicht weggeräumt werden. Auch auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken sind diese Verschmutzungen nicht in Ordnung.
Durch die sehr hohe Zahl an gehaltenen Hunden besteht natürlich ein gewisses Konfliktpotential zwischen Hundefreunden und den Mitbürgern, die von fremden Hunden nicht behelligt werden möchten. Mit Rücksichtnahme lässt sich mancher Ärger vermeiden.
Daher sollte jeder Hundehalter sein Tier ordnungsgemäß beaufsichtigen, und beim „Gassigehen“ eine Tüte dabeihaben, um die Häufchen, wie anderen Abfall auch, zuhause ordnungsgemäß zu entsorgen.
Ein herzliches Dankeschön an alle, die dies bereits so handhaben! Den Hund einfach allein "Gassi" zu schicken, das geht gar nicht!  
Es ist ein weiterverbreiteter Irrglaube, dass die Bezahlung der Hundesteuer das Liegenlassen des Hundekots rechtfertige. Die Hundsteuer ist keine Reinigungsgebühr!
Verstöße gegen die Regelungen der Polizeiverordnung können mit Bußgeld geahndet werden. Dies betrifft nicht nur Hundehaufen, sondern beispielsweise auch das unbeaufsichtigte Laufenlassen von Hunden.
„Bitte keine Hundehaufen, wo Kinder spielen und Leute laufen!“

► Hundekotbeutel erhalten Sie kostenlos bei der Gemeindeverwaltung Jagstzell. 

An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich noch einmal darauf hin, dass die vollen Hundekotbeutel nicht, wie leider auch schon gesehen, in die Landschaft geworfen werden dürfen, sondern mitzunehmen und über den Hausmüll zu entsorgen sind!.