Wasserpegel der Jagst
Ab einem Hochwasserstand der Jagst von 2,60 Meter wird die Bahnunterführung überflutet und ist für alle Verkehrsteilnehmer gesperrt. Für Lastkraftfahrzeuge gibt es keine innerörtliche Umleitung! Die Umleitungen sind dann ausgeschildert.
Mehr auf unsere Seite Umleitungen im Ort - B 290
Hochwasser an der Jagst

SIND SIE VORBEREITET?
Hochwasser kann jeden treffen. Und wenn es Sie trifft, steht mehr auf dem Spiel, als Sie denken…
Sei vorbereitet - mach den Hochwasser-Check
- Pflicht und Möglichkeit der Eigenvorsorge
Schützen Sie Wasserleitungen und Wasserzähler gegen Frost
Mit Beginn der kalten Jahreszeit sollten sämtliche Haus- und Gartenwasserleitungen sowie die Wasserzähler vor Frost geschützt werden. Die Gemeindeverwaltung bittet alle hierfür Verantwortlichen im eigenen Interesse, die nachfolgenden Empfehlungen zu beachten, da für Wasserverluste wegen schadhafter Wasserleitungen oder Schäden an Wasserzählern durch Frosteinwirkung grundsätzlich die Wasserabnehmer haftbar sind.
Um Wasserleitungen mit Eintritt der Kälte vor Einfrieren zu schützen bitte beachten:
- In Kellern oder in der Nähe von Wasserzählern und Wasserleitungen Türen und Fenster immer geschlossen halten.
- Undichte Stellen im Mauerwerk, beschädigte Fensterscheiben, schlecht schließende Kellertüren usw. rechtzeitig instand setzen lassen.
- Garten- und Sommerleitungen in bewohnten, frostgefährdeten Räumen rechtzeitig abstellen und entleeren.
- Absperrventile in Kellern und Anwesen sind auf ihre Dichtheit zu prüfen.
- Wasserzähler und Zuleitungsrohre in nicht frostsicheren Räumen, vor und hinter den Wasserzählern mit Isolierstoff umhüllen.
- Bei noch nicht bezogenen Neubauten auf einen ausreichenden Schutz der Bauwasserzähler achten.
- Hände weg von Auftaumaßnahmen mit offenen Flammen. Es besteht allerhöchste Brandgefahr!
- Auftauen mit heißen Tüchern oder auch Gummiwärmflaschen, mit Heißluft anblasen oder mit warmem Wasser übergießen.
Hinweise zur Befüllung und Entleerung von Schwimm· und Badebecken auf privaten Grundstücken
1. Befüllung
Die Befüllung von Schwimm- und Badebecken (auch Schwimmteichen) erfolgt mit Frischwasser aus dem Trinkwassernetz über den häuslichen Hauptwasserzähler.
Die Entnahme von Trinkwasser aus einem Hydranten ist nicht zulässig.
Da durch unangemeldetes Befüllen Ihres Gartenpools unter Umständen der Verdacht eines unkontrollierten Wasseraustritts in der Gemeinde entsteht, bitten wir Sie unbedingt im Vorfeld die Poolbefüllung auf dem Rathaus (Telefonnummer: 07967/9060-0) anzukündigen.
Sollten Sie sich mit der genauen Menge im Voraus unschlüssig sein, genügt auch die bloße Mitteilung der bevorstehenden Befüllung. Die genaue Menge kann dann auch nachgemeldet werden.
Die Abwassergebühr wird grundsätzlich nach der eingeleiteten Trinkwassermenge berechnet. Die Abwassergebühr entspricht demzufolge der Wassermenge, die bei der Befüllung des Pools mittels des Hauptwasserzählers bzw. eines zusätzlichen geeichten Wasserzählers gemessen wurde (siehe unten).
Wir weisen darauf hin, dass die Schwimmbecken-Befüllung mittels Brunnenwasser (wasserrechtlich erlaubnispflichtig!) aus hygienischen Gründen höchst bedenklich ist. Aus diesem Grund wird von der Verwendung von Brunnenwasser für diesen Zweck dringend abgeraten! Wird dennoch Brunnenwasser für die Befüllung verwendet, ist die Wassermenge über einen geeichten Wasserzähler festzustellen und nachzuweisen.
2. Entleerung
Bei Wasser aus Schwimmbecken handelt es sich aus wasserwirtschaftlicher Sicht um Abwasser! Dieses darf somit nicht auf dem Grundstück versickert werden, sondern muss in den öffentlichen Kanal geleitet werden!
Nach der Definition im Wasserhaushaltsgesetz (§ 54 Abs. 1 WHG) ist das Wasser, welches durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verändert worden ist, als Schmutzwasser und somit als Abwasser einzustufen.
Das Abwasser ist von demjenigen, bei dem es anfällt, der beseitigungspflichtigen kommunalen Einrichtung zur ordnungsgemäßen Entsorgung zu überlassen und hierzu in die öffentliche Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation einzuleiten (§ 46 Wassergesetz B.-W). Wasser in Schwimmbecken wird bereits durch das Baden in seinen Eigenschaften (z. B. hygienisch) nachteilig verändert. Dies gilt auch völlig unabhängig von möglichen chemischen Zusätzen. Darüber hinaus stellt eine chemische Aufbereitung (wie durch z. B. Chlor, Algenschutzmittel, sogenannten Algiziden, pHSenker oder -Heber etc.) eine zusätzliche Veränderung der Eigenschaften des Wassers in Schwimmbecken dar, welche bei Einleitung in den Untergrund das Grundwasser in unzulässiger Weise nachteilig beeinflusst.
Dies kann unter Umständen als Gewässerverunreinigung geahndet werden.
Auch für den Fall, dass keine Chlorung oder sonstige Behandlung des Wassers vorgenommen werden sollte, wird das Wasser alleine durch den Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert, wie z.B. durch Sand, Laub, Sonnencreme, Haare, Schweiß und evtl. auch Körperflüssigkeiten).
Gebühren
Trinkwassergebühren
Für die Entnahme von Frischwasser aus dem Trinkwassernetz werden von der Gemeinde die im jeweiligen Jahr gültigen Gebühren für Trinkwasser erhoben. Diese werden in der Regel über den in Ihrem Haus vorhandenen Hauptzähler erfasst.
Abwassergebühren
Da, wie zuvor beschrieben, das aus einer Schwimmbeckenentleerung stammende Abwasser zwingend einem öffentlichen Schmutz- oder Mischwasserkanal zugeführt werden muss, müssen für diese eingeleiteten Abwassermengen auch die entsprechenden Abwassergebühren an die Gemeinde entrichtet werden. Die für die Abwassergebühr relevanten Mengen werden über den vorhandenen Wasserzähler bzw. einen zusätzlichen geeichten Wasserzähler erfasst und im Rahmen der Jahresgebührenbescheide mit abgerechnet.
Ihre Gemeindeverwaltung
Wasserhärte in Jagstzell (Stand: 2023)
Nach dem Waschmittelgesetz sind die Wasserversorgungsunternehmen angewiesen, dem Verbraucher den Härtebereich des von der Gemeinde abgegebenen Trinkwassers einmal jährlich mitzuteilen.
- Das von der Jagstgruppe abgegebene Trinkwasser liegt für die Ortsteile Dankoltsweiler, Eichenrain und Dietrichsweiler mit 2,37 mmol/l (entspricht 13,3° dH) im Härtebereich mittel (1,5 - 2,5 mmol/l).
- In Jagstzell, Riegelhof, Kellerhof, Hegenberg, Grünberg, Spielegert und Renneckermühle liegt das abgegebene Trinkwasser mit 2,19 mmol/l (entspricht 12,3° dH) im Härtebereich mittel (1,5 - 2,5 mmol/l).
Wasseruhr: Einzug und Eigentümerwechsel melden
Gebäudeeigentümer und Bauherren werden darauf hingewiesen, dass in Neubauten vor dem Einzug die Wasseruhr eingebaut sein muss.
Bitte melden Sie die Fertigstellung der Hausinstallation umgehend dem Steueramt, Frau Haag (Telefonnummer: 07967/9060-32), damit durch die Gemeinde ein geeigneter Wasserzähler eingebaut werden kann.
Bei Eigentümerwechsel bitte ebenfalls umgehend das Steueramt zu verständigen, damit eine stichtagsgerechte Wasserabrechnung erfolgen kann.
Regelmäßige Kontrolle empfiehlt sich
Bitte lesen Sie in regelmäßigen Abstände Ihren Wasserzähler ab, um festzustellen, ob der Verbrauch in Ihrem Normalbereich liegt und um somit einen eventuellen Rohrbruch o. ä. ausschließlich bzw. frühzeitig erkennen zu können.