Lebenslagen: Jagstzell

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Barbarakapelle im Winter
Herzlich Willkommen in Jagstzell
Hütte im Wald
Herzlich Willkommen in Jagstzell

Meldepflicht

 

Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden.

 

Rechtsgrundlage

 

§ 17 BMG

§ 33 BMG

 

Freigabevermerk

 

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 04.01.2024 freigegeben.