Lebenslagen: Jagstzell

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Jagstzell an der Bahn
Grundschule Jagstzell
Blick auf Baugebiet Lindenmahd
Bahnunterführungen für Fußgänger und B 290

Adoption

 

Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten oder zur Adoption freigeben wollen, sollten Sie sich bei einer Adoptionsvermittlungsstelle beraten lassen. Das kann beispielsweise bei Ihrem örtlich zuständigen Jugendamt sein. Grundlegende Informationen zum Thema finden Sie auf den folgenden Seiten.

Ziel aller Adoptionsvermittlungen ist es, geeignete Eltern für das Kind zu finden. Das Wohl des Kindes steht immer im Vordergrund.

 

Rechtsgrundlage

 

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • § 1741 Zulässigkeit der Annahme
  • § 1754 Wirkung der Annahme BGB: Namensführung
  • § 1755 Erlöschen von Verwandtschaftsverhältnissen
  • § 1756 Bestehenbleiben von verwandtschaftsverhältnissen

Gesetz über die Annahme als Kind und zur Änderung anderer Vorschriften (Adoptionsgesetz):

  • § 1 Grundsätze der Adoption
  • § 2 Annahme als Kind
  • § 3 Zustimmung zur Adoption
  • § 4 Antrag auf Annahme als Kind
 

Freigabevermerk

 

06.11.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg