Bundestagswahl 2025: Jagstzell

Seitenbereiche

Jagstzell an der Bahn
Grundschule Jagstzell
Blick auf Baugebiet Lindenmahd
Bahnunterführungen für Fußgänger und B 290

Bundestagswahl am Sonntag, 23.02.2025

Informationen zur Bundestagswahl 2025

Wer ist wahlberechtigt?

  • Deutsche
  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt
  • (Haupt-)Wohnung seit mindestens drei Monaten in Deutschland,
  • nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sowie
  • im Ausland wohnende Deutsche auf Antrag
  • Informationen für Deutsche im Ausland

Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Ausland wohnen und nicht in Deutschland gemeldet sind (sog. Auslandsdeutsche), können unter bestimmten Bedingungen an der Bundestagswahl teilnehmen.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Hierzu müssen Auslandsdeutsche einen Antrag bei der Gemeinde stellen, in der sie vor ihrem Wegzug ins Ausland gemeldet waren.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin www.bundeswahlleiter.de. Dort stehen Ihnen auch die Antragsvordrucke zur Verfügung.

Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis aufgrund einer früheren Wohnung oder eines früheren gewöhnlichen Aufenthalts in Jagstzell senden Sie bitte per Mail an buergeramt(@)jagstzell.deoder postalisch an:

Gemeinde Jagstzell

Bürgeramt
Hauptstraße 4
73489 Jagstzell

Personen die aus anderen Gründen persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind, senden ihren Antrag im Original an die oben genannte Postanschrift. Eine Antragstellung per E‐Mail ist für diese Gruppe nicht zulässig. Beispiele für die Wahlberechtigung in diesem Fall sowie einen Antragsvordruck finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

 
Briefwahl

Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben und versandt werden.

Nach aktuellem Stand, treffen die ersten Chargen der Stimmzettel frühestens in der Woche vom 03.02. - 07.02.2025 bei der Gemeinde ein. Erst ab diesem Zeitpunkt könnte dann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden.

Der späte Versand der Unterlagen ist nicht etwa durch eine angebliche fehlende Funktionsfähigkeit der Kommunen verursacht, sondern ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, die wiederum die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung beachten müssen.

Es ist bereits bekannt, dass bei der vorzeitigen Neuwahl aufgrund der engen Taktung nur ein Zeitfenster von rund 14 Tagen für die Ausgabe und den Rückversand von Briefwahlunterlagen zur Verfügung stehen wird.

Wir wollen unsere Bürgerinnen und Bürger deshalb bereits frühzeitig darüber informieren, da die kurze Frist für Versand und Rückversand der Briefwahlunterlagen dazu führen könnte, dass einige Bürgerinnen und Bürger ihre Unterlagen an eine andere Adresse als ihre Heimanschrift senden lassen müssen. Dies könnte etwa der Fall sein, wenn sie bereits vor Montag, 10. Februar 2025, verreisen und bis zum Wahltag nicht mehr heimkehren.

Die Gemeinde weist deshalb darauf hin, dass im Interimsrathaus Jagstzell, Bürgersaal, die Möglichkeit besteht, von der Briefwahl vor Ort Gebrauch zu machen. Sie empfiehlt angesichts der knappen Zeit und der Postlaufzeiten für den Hin- und Rückversand der Briefwahlunterlagen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen direkt bei der Gemeinde abzugeben oder einzuwerfen, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig eingehen, bleibt selbstverständlich weiterhin bestehen und wird sehr empfohlen.

Wir bitten Sie, die sehr knappe Frist zum Versand der Briefwahlunterlagen Bundestagswahl 2025 bei Ihrer Terminplanung zu berücksichtigen.

 
Wichtige Termine und Fristen:

  • Zustellung der Wahlbenachrichtigungen ab Mitte Januar bis spätestens 02.02.2025
  • Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 02.02.2025 möglich
  • Einspruch gegen das Wählerverzeichnis vom 03. bis 07.02.2025 Briefwahl
  • Erteilung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen nach Zustellung der Stimmzettel, voraussichtlich ab 10.02.2025 bis zum 21.02.2025, 15 Uhr montags bis freitags im Interimsrathaus, Bürgeramt
  • wenn die beantragten Unterlagen nicht zugegangen oder verloren gegangen sind, ist bis zum 22.02.2025, 12 Uhr, ein Antrag auf Ersatzausstellung des Wahlscheins möglich
  • bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis 23.02.2025, 15 Uhr, ein Antrag auf Ersatzausstellung des Wahlscheins möglich

Hier können Sie Ihreren Wahlscheinantrag Online beantragen (nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung):

Wahlscheinantrag Online

Beim Aufruf des oben eingefügten Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Amtsboten zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergeramt(@)jagstzell.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.


Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Stahl, Tel.: Telefonnummer: 07967/ 9060 - 22, E-Mail: buergeramt(@)jagstzell.de.

Bekanntmachung (PDF-Dokument, 443,71 KB, 17.01.2025) der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen (PDF-Dokument, 443,71 KB, 17.01.2025) für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025