Landtagswahl 2026: Jagstzell

Seitenbereiche

Barbarakapelle im Winter
Herzlich Willkommen in Jagstzell
Hütte im Wald
Herzlich Willkommen in Jagstzell

Landtagswahl am 8. März 2026

Aktuelle Informationen und Bekanntmachungen über die Landtagswahl

Hinweise der Gemeinde

Hinweis zur Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl werden in der Zeit vom 26.01.2026 bis 15.02.2026 den jeweils Wahlberechtigten zugestellt. 
Die Wahlbenachrichtigungen müssen bis spätestens 15.02.2026 zugestellt sein.

Hinweise zur Briefwahl
Sollten Sie am Wahltag verhindert sein (Urlaub, Alter, Krankheit) machen Sie von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch. 

Wahlscheine für die Briefwahl können mündlich, schriftlich oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung beantragt werden.

Die Gemeinde Jagstzell bietet ihren Bürgern die elektronische Beantragung eines Wahlscheines über das Internet an. Beim Aufruf der Wahlscheinbeantragung erhält man ein Online-Formular in das die Daten eingetragen werden müssen. Die Antragsdaten werden über eine verschlüsselte Verbindung an das Wahlamt übertragen.
Nach dem Abschicken der Antragsdaten erfolgt eine automatische Prüfung im Wählerverzeichnis bei der ermittelt wird, ob die eingegebenen Daten korrekt sind und die Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Für diese automatische Prüfung der Daten benötigt das Wahlamt unter anderem auch die Angabe der Wahlbezirks- und Wählernummer. Der Bürger erhält dadurch sofort nach der Beantragung einen Hinweis, ob der Antrag korrekt entgegengenommen werden konnte. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend zugestellt.

Hier gehts direkt zur Wahlscheinbeantragung.

Mittels Scan des QR-Codes auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung wird man sofort auf einen vorausgefüllten Wahlscheinantrag weitergeleitet. Man muss dort nur noch sein Geburtsdatum erfassen und den Antrag absenden.

Möchte man die Wahlbezirks-/Wählernummer nicht angeben oder liegen diese Daten nicht vor (siehe Vorderseite der Wahlbenachrichtigung), bittet die Gemeinde Jagstzell die Wahlscheinbeantragung in anderer Form schriftlich oder elektronisch (z. B. per E-Mail: buergeramt@jagstzell.de)  vorzunehmen.

In diesem Fall muss der Familienname und Vorname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden.

 

Rücksendung Briefwahlunterlagen

Die Rücksendung Ihres Wahlbriefes für die Landtagswahl ist für Sie kostenlos.

Die dafür fälligen Portokosten werden von der Gemeindeverwaltung Jagstzell übernommen und vom Land Baden-Württemberg erstattet.

Wie können Sie helfen zu sparen?

Sollten Sie die Möglichkeit haben, den Wahlbrief,

  • direkt beim Wahlamt, Zimmer 1.03, Hauptstraße 4, 73489 Jagstzell wieder abzugeben,
  • oder in den Briefkasten des Rathauses einzuwerfen,

ersparen Sie der Gemeinde Jagstzell bzw. dem Land Baden-Württemberg nicht unerhebliche Portokosten und haben die Gewissheit, dass Ihr Wahlbrief rechtzeitig angekommen ist.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Briefwahl - Repräsentative Wahlstatistik

Amtliche Bekanntmachung

über die Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik bei der Landtagswahl am 08. März 2026

Der Briefwahlbezirk der Gemeinde Jagstzell wurde vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg im Einvernehmen mit der Landeswahlleiterin als repräsentativer Wahlbezirk bei der Landtagswahl 2026 bestimmt.

Daher werden bei den Briefwählern für die wahlstatistischen Auszählungen Stimmzettel verwendet, auf denen Geschlecht und Geburtsjahr (je sechs Altersgruppen) vermerkt sind. Bei der Verwendung der Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.

Das Verfahren ist in den §§ 37, 38 und 60 des Landtagswahlgesetzes geregelt und zugelassen.

Näheres können die Briefwählerinnen und Briefwähler dem Merkblatt „Die Landeswahlleiterin und die Präsidentin des Statistischen Landesamtes informieren“, welches Ihnen mit den Briefwahlunterlagen zugesandt wird, entnehmen.

Ebenfalls finden Sie das Merkblatt:

Informationsblatt - Repräsentative Wahlstatistik (PDF-Dokument, 86,87 KB, 26.01.2026)

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.

Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehinder-tenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausge-liefert.

Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig auf-gesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.


Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot inte-ressieren?

Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts
des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter

Telefon: Telefonnummer: 0761/36122.