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Öffentliche Bekanntmachungen zur 39., 41. und 42. Änderung FNP der VVG Ellwangen

icon.crdate13.06.2025

39. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Ellwangen in den Bereichen „Hornbergstraße Nord“ und „Birklen“ in Rindelbach-Eigenzell

Öffentliche Bekanntmachung
39. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Ellwangen in den Bereichen „Hornbergstraße Nord“ und „Birklen“ in Rindelbach-Eigenzell

Öffentlichkeitbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
 

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ellwangen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.04.2025 den Entwurf der 39. FNP-Änderung gebilligt und die öffentliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Für den räumlichen Geltungsbereich ist der abgedruckte Abgrenzungsplan maßgeblich. Die dargestellte Nutzung entspricht dem FNP vor der Änderung.
 
Die Änderungsbereiche liegen im Nordosten und Osten von Eigenzell, angrenzend an bestehende Gewerbegebiete. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem abgedruckten Abgrenzungsplan (maßstäblich dargestellt). Die dargestellte Nutzung entspricht dem FNP vor der Änderung.
Anlass der Flächennutzungsplanänderung ist der Erweiterungsbedarf eines im Nordosten von Eigenzell ansässigen holzverarbeitenden Betriebs. Dieser hat konkreten Bedarf zur Vergrößerung seiner Lager- und Verarbeitungsflächen auf der östlich an sein Betriebsgelände angrenzenden, bisher landwirtschaftlich genutzten, Fläche. Aus diesem Grund soll dort („Hornbergstraße Nord“) im Rahmen eines vereinfachten Flächentauschs eine gewerbliche Baufläche „Hornbergstraße Nord II“ mit 0,84 ha dargestellt werden.
Die bisher im FNP dargestellte geplante gewerbliche Baufläche „Birklen“ im Süden von Eigenzell wird durch den Flächentausch um 1,09 ha kleiner. Diese getauschte Fläche im Bereich „Birklen“ wird zukünftig als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.  
 
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen:

  • Umweltbericht und Begründung Flächennutzungsplan sowie Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung mit Informationen zu Umweltzustand und Auswirkungen der Planung auf:
  • Schutzgut Boden und Fläche (Funktionen als Archiv- der Natur und Kulturgeschichte, Nutzungsfunktionen, natürliche Bodenfunktionen (insbesondere als Standort für natürliche Vegetation, Filter- und Pufferfunktion, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Filter und Puffer für Schadstoffe, natürliche Bodenfruchtbarkeit, Standort für Kulturpflanzen), Geotope, Geologie und Bodentypen, Vorbelastung)
  • Schutzgut Wasser (Grundwasserverhältnisse, Grundwasserneubildung, Schutzgebiete und HQ100-Flächen, Oberflächengewässer, Vorbelastung)
  • Schutzgut Klima und Luft (Luftqualität, Kalt- und Frischluft, Vorbelastung, Beitrag zum Klimawandel)
  • Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Biotopstrukturen, biotopisches Artenspektrum, Schutzgebiete, landesweiter Biotopverbund, Generalwildwegeplan, Vorbelastung, spezieller Artenschutz)
  • Schutzgut Landschafts- und Ortsbild (Topographie, Strukturreichtum, Naturnähe, naturraumtypische Ausprägung, Blickbeziehungen, Vorbelastung)
  • Schutzgut Erholung/Mensch/Gesundheit (Wohn- und Wohnumfeldqualität, Erholungsnutzung Landschaftsbild, Wohn- und Arbeitsverhältnisse)
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter (Bau-, Kultur- und Bodendenkmale, geschichtlich bedeutende Bauwerke und Anlagen, Bestand und Vorbelastung)
  • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
  • artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung und Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung mit Aussagen zu erforderlichen Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen
  • Baugrunduntersuchung 

Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im „Parallelverfahren“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan „Hornbergstraße Nord II“ der Stadt Ellwangen.
 
Die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanänderungsentwurfs mit der Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt in der Zeit vom 16.06.2025 bis einschließlich 18.07.2025. Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 3 BauGB durch Veröffentlichung im Internet unter www.ellwangen.de/bekanntmachungen bzw. unter www.ellwangen.de unter der Rubrik „Rathaus & Service“, „Öffentliche Bekanntmachungen“ im angegebenen Zeitraum. Die vorliegende Bekanntmachung ist dort bereits eingestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 BauGB ist als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit ein Lesegerät im Eingangsbereich des Haupteingangs des Ellwanger Rathauses in der Spitalstraße 4, 73479 Ellwangen, vorhanden. Über dieses Lesegerät ist die Internetseite www.ellwangen.de/bekanntmachungen mit den auszulegenden Unterlagen öffentlich leicht zu erreichen. Das Lesegerät im Eingangsbereich steht während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit können die auszulegenden Unterlagen in begründeten Fällen auf Anfrage unter Telefon Telefonnummer: 07961 / 84 - 387 per E-Mail oder per Post zugesandt werden.
 
Während der oben genannten Frist können Stellungnahmen abgegeben werden; diese sollen elektronisch per E-Mail an stadtplanung@ellwangen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Stadtverwaltung Ellwangen, Stadtplanungsamt, Spitalstraße 4, 73479 Ellwangen abgegeben werden. Mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift sind möglich, sofern vorher eine telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 07961 / 84 - 387 erfolgt. Es wird darum gebeten die Anschrift anzugeben, um das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitteilen zu können.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, vgl. § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB.
 
Vereinigungen im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sind in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
 
Ellwangen (Jagst), 05.06.2025
 
gez. Volker Grab
Bürgermeister