Öffentliche Bekanntmachung zur 39., 41. und 42. Änderung FNP der VVG Ellwangen
icon.crdate13.06.2025
41. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Ellwangen in dem Bereich „Badwiesen II“ in Rosenberg-Hohenberg
Öffentliche Bekanntmachung
41. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Ellwangen in dem Bereich „Badwiesen II“ in Rosenberg-Hohenberg
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ellwangen hat in seiner Sitzung am 28.04.2025 die Aufstellung der 41. FNP-Änderung beschlossen, den Entwurf gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen.
Der Änderungsbereich liegt am südöstlichen Ortsrand von Hohenberg, einem Teilort von Rosenberg, und schließt östlich an das Baugebiet „Badwiesen“ an.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem abgedruckten Abgrenzungsplan. Die dargestellte Nutzung entspricht dem FNP vor der Änderung.
Für den Ortsteil soll eine Möglichkeit zur Eigenentwicklung geschaffen und somit zukünftiger Bedarf an Wohnbauflächen gedeckt werden. Die Flächen des neuen Plangebietes im parallel betriebenen Bebauungsplanverfahren sind überwiegend (ca. 60 %) im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche enthalten. Für die sonstige landwirtschaftliche Fläche mit 0,42 ha ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im „Parallelverfahren“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan „Badwiesen II" der Gemeinde Rosenberg.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen:
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
- Entwurf zum Umweltbericht mit Informationen zu Auswirkungen der Planung auf die betroffenen Schutzgüter einschließlich Vermeidungs-, Verhinderungs-, Verringerungs- und Ausgleichmaßnahmen:
- Boden und Fläche (Schutzgebiete, Geotope, Bodendenkmale, Geologie/ Bodentypen, Bodenfruchtbarkeit, Bodenwertigkeit, Bodennutzung, Vorbelastung, Versieglung),
- Wasser (Schutzgebiete/ HQ-100 Flächen, Grundwasser/-neubildung, Versickerung),
- Klima (Klimatope, Luftqualität, Kalt- und Frischluft(-produktion), Vorbelastung, Mikroklima),
- Tiere und Pflanzen (Schutzgebiete, Biotopstrukturen und Artvorkommen, Biotopverbund, Wildtierkorridor, biologische Vielfalt, Vorbelastungen),
- Landschafts- und Ortsbild (Naturraum, Eigenart des Landschaftsbildes, Naherholung, Blickbeziehungen/ Einsehbarkeit, Vorbelastung),
- Mensch/Erholung/Gesundheit (Wegeverbindungen, Landschaftsraum, Erholungsfunktion, Vorbelastungen, Lärmschutzvorgaben),
- Kultur- und Sachgüter
- Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.
- Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung.
Die frühzeitige Beteiligung nach § 3 BauGB erfolgt in der Zeit vom 16.06.2025 bis einschließlich 18.07.2025. Die Unterlagen zur Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden im genannten Zeitraum im Internet unter www.ellwangen.de/bekanntmachungen bzw. unter www.ellwangen.de unter der Rubrik „Rathaus & Service“, „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht. Die vorliegende Bekanntmachung ist dort bereits eingestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet ist gemäß § 3 BauGB als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit ein Lesegerät im Eingangsbereich (Haupteingang) des Ellwanger Rathauses vorhanden, sodass die Verfahrensunterlagen im angegebenen Zeitraum während der allgemeinen Öffnungszeiten dort einsehbar sind.
Öffnungszeiten Rathaus Ellwangen:
Montag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr + 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr + 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
In begründeten Fällen können die Unterlagen auf Anfrage unter Telefon Telefonnummer: 07961 / 84 - 387 zugesandt werden. Während der oben genannten Frist sollen Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an stadtplanung(@)ellwangen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Stadtverwaltung Ellwangen, Spitalstraße 4, 73479 Ellwangen abgegeben oder während der Öffnungszeiten des Rathauses Ellwangen mündlich zur Niederschrift erklärt werden. Es wird darum gebeten die Anschrift anzugeben, um das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitteilen zu können. Sollte das Rathaus auch während der üblichen Öffnungszeiten geschlossen sein, sind mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer Telefonnummer: 07961 - 84 387 möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, vgl. § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB.
Vereinigungen im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sind in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
Für die VVG Ellwangen
gez. Volker Grab
Bürgermeister