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Öffentliche Bekanntmachung zur 39., 41. und 42. Änderung FNP der VVG Ellwangen

icon.crdate13.06.2025

42. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Ellwangen in dem Bereich „Südliche Erweiterung Gewerbegebiet“ in Ellenberg

Öffentliche Bekanntmachung
 
42. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Ellwangen in dem Bereich „Südliche Erweiterung Gewerbegebiet“ in Ellenberg
 
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

 
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ellwangen hat in seiner Sitzung am 28.04.2025 die Aufstellung der 42. FNP-Änderung beschlossen, den Entwurf gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen.
 
Der Änderungsbereich liegt am südwestlichen Ortsrand von Ellenberg und schließt südlich an das bestehende Gewerbegebiet „Krautgärten“ an.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem abgedruckten Abgrenzungsplan. Die dargestellte Nutzung entspricht dem FNP vor der Änderung.
 
Der Gemeinde Ellenberg stehen derzeit keine freien Gewerbegrundstücke mehr zur Verfügung. Die Gewerbeflächen im Gewerbegebiet „Krautgärten“ sind entweder verkauft, aufgesiedelt oder fest reserviert.
 
Deshalb soll südlich an das bestehende Gewerbegebiet angrenzend eine Erweiterungsfläche für das Gewerbegebiet entstehen. Im Flächennutzungsplan ist der Planbereich überwiegend als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Der eigentliche Änderungsbereich für die Flächennutzungsplanänderung ist mit 1,4 ha etwas kleiner als das Bebauungsplangebiet, da noch ein Teilbereich von der bereits bestehenden Gewerblichen Baufläche im Flächennutzungsplan erfasst wird.
 
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im „Parallelverfahren“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ellenberg" der Gemeinde Ellenberg.
 
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen:
 
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

  • Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung mit Aussagen zu Brut-, Ruhe- oder Fortpflanzungsstätten und Nahrungshabitaten sowie Artenerfassung. 
  • Eingriffsermittlung mit Berechnung der Ökopunkte für die Schutzgüter Natur und Umwelt sowie Boden

 
Die frühzeitige Beteiligung nach § 3 BauGB erfolgt in der Zeit vom 16.06.2025 bis einschließlich 18.07.2025. Die Unterlagen zur Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden im genannten Zeitraum im Internet unter www.ellwangen.de/bekanntmachungen bzw. unter www.ellwangen.de unter der Rubrik „Rathaus & Service“, „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht. Die vorliegende Bekanntmachung ist dort bereits eingestellt.
 
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet ist gemäß § 3 BauGB als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit ein Lesegerät im Eingangsbereich (Haupteingang) des Ellwanger Rathauses vorhanden, sodass die Verfahrensunterlagen im angegebenen Zeitraum während der allgemeinen Öffnungszeiten dort einsehbar sind.
 
Öffnungszeiten Rathaus Ellwangen:
Montag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr + 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr + 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 
In begründeten Fällen können die Unterlagen auf Anfrage unter Telefon Telefonnummer: 07961 / 84 - 387 zugesandt werden. Während der oben genannten Frist sollen Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an stadtplanung(@)ellwangen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Stadtverwaltung Ellwangen, Spitalstraße 4, 73479 Ellwangen abgegeben oder während der Öffnungszeiten des Rathauses Ellwangen mündlich zur Niederschrift erklärt werden. Es wird darum gebeten die Anschrift anzugeben, um das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitteilen zu können. Sollte das Rathaus auch während der üblichen Öffnungszeiten geschlossen sein, sind mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer Telefonnummer: 07961 - 84 387 möglich.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, vgl. § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB.
 
Vereinigungen im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sind in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
 
Für die VVG Ellwangen
gez. Volker Grab
Bürgermeister