Redaktionsstatut
Laut Gemeindeordnung ist für die Herausgabe eines Amtsblatts ein sogenanntes Redaktionsstatut erforderlich, das vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.03.2024 beschlossen wurde und ab Montag 25.03.2024 gültig ist.
In diesem Redaktionsstatut sind alle wichtigen Punkte bezüglich einer Veröffentlichung im Amtsblatt festgeschrieben.
Gemäß § 20 Abs. 3 GemO wurde hier auch die sogenannte Karenzzeitregelung bezüglich der Wahlwerbung getroffen.
Alle Vereine, Kirchen und sonstigen Organisationen sowie Auftraggeber für gewerbliche und private Anzeigen werden gebeten, diese Regelungen künftig zu beachten.
Redaktionsstatut (PDF-Dokument, 141,97 KB, 22.03.2024) für das Amtsblatt der Gemeinde Jagstzell.