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Kindergärten, Schulen, Umwelt & Entsorgung - hier finden Sie alles, was Jagstzell seinen Einwohnern zu bieten hat. Außerdem alles zum Thema Kirche, Soziale Einrichtungen, Bauen & Wohnen.
Rechtsverordnung allgemein verlängern, verkürzen oder aufheben. Diese Rechtsverordnung erlassen die Gemeinden, die Landratsämter, die Regierungspräsidien oder das Innenministerium.[mehr]
Bestimmte nicht verschreibungspflichte und nicht apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen Sie außerhalb von Apotheken verkaufen. Diese werden als sogenannte frei verkäufliche Arzneimittel bezeichnet. W[mehr]
Grundsätzlich ist vor Errichtung oder Abbruch von baulichen Anlagen ein Baugenehmigungsverfahren zu durchlaufen. Der Prüfungsumfang ist abhängig von der Art des Vorhabens. Je größer und komplexer, des[mehr]
hängt von den Zielen und den notwendigen Maßnahmen ab. Flurneuordnungen dienen der Entwicklung der Gemeinden, der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und dem Erhalt einer attraktiven Kulturlandschaft in [...] gestalten mit ihren Fachleuten die Feld- und Ortslagen zusammen mit den Grundstückseigentümern, den Gemeinden, anderen Behörden und Verbänden. Flurneuordnungen sorgen bei wichtigen Großprojekten der öffentlichen[mehr]
Beteiligte an einer Umlegung sind: die Grundstückeigentümerinnen und Grundstückseigentümer die Gemeinde alle Inhaberinnen und Inhaber von Rechten an den betroffenen Grundstücken Bedarfs- und Erschlie[mehr]
ter der Gemeinde. Bürger und Bürgerinnen, die am 42. Tag vor der Bundestagswahl in der Gemeinde Ihren Hauptwohnsitz haben, werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Die Gemeinde versendet [...] innerhalb der Gemeinde ist grundsätzlich keine Umtragung in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks möglich. Eine Ausnahme hiervon besteht nur, wenn mit dem Umzug innerhalb der Gemeinde zusätzlich der[mehr]
Sie können Ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Hinweis: Sind Sie seit der Europawahl im Ja[mehr]
wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.[mehr]
die von ihnen dazu ermächtigt sind (freie Sammlung), und Auflegung von Eintragungslisten in den Gemeinden (amtliche Sammlung) durchgeführt. Die amtliche Sammlung erstreckt sich über drei Monate, die freie[mehr]