Suchen Sie einen bestimmten Mitarbeiter im Rathaus, Informationen zum Ortsrecht oder einfach die Themen der letzten Gemeinderatssitzung? Dann sind Sie hier genau richtig
Kindergärten, Schulen, Umwelt & Entsorgung - hier finden Sie alles, was Jagstzell seinen Einwohnern zu bieten hat. Außerdem alles zum Thema Kirche, Soziale Einrichtungen, Bauen & Wohnen.
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben. Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässi[mehr]
Vorgänge der Gemeinde anzeigen. Dazu gehören die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle. Das Verzeichnis dieser Meldungen in einer Gemeinde ist das Gewe[mehr]
Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung. Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen[mehr]
Für das Ausüben folgender Tätigkeiten benötigen Sie eine Erlaubnis: eine Maklertätigkeit, die Vermittlung von Darlehen oder die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem [mehr]
Beiträge finanziert die Gemeinde die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen wie beispielsweise Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken. Neben den Anschlussbeiträgen kann die Gemeinde einen Kostenersatz[mehr]
Wenn Sie in Baden-Württemberg ein Grundstück kaufen oder durch andere Rechtsgeschäfte erwerben, müssen Sie Grunderwerbsteuer zahlen. Der Steuersatz beträgt 5,0 Prozent. Keine Grunderwerbsteuer fällt a[mehr]
Wenn Sie zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt sind, können Sie daraus erhalten: Ausdruck oder Abdruck, wenn das Grundbuch maschinell geführt wird, Abschrift, wenn das Grundbuch ausnahmsweise noch [mehr]
Das Grundbuch informiert über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks, beispielsweise wer Eigentümer eines Grundstücks ist, ob und welche Rechte andere Personen an einem Grundstück haben (zum B[mehr]
Sie haben ein Grundstück gekauft? Dann sind Sie erst neue Eigentümerin oder neuer Eigentümer, nachdem Sie sich mit dem Verkäufer beziehungsweise der Verkäuferin geeinigt haben ("Auflassung des Grundst[mehr]