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Kindergärten, Schulen, Umwelt & Entsorgung - hier finden Sie alles, was Jagstzell seinen Einwohnern zu bieten hat. Außerdem alles zum Thema Kirche, Soziale Einrichtungen, Bauen & Wohnen.
zur Vorlage beim Arbeitgeber, und das Behördenführungszeugnis (O) zur Vorlage bei einer deutschen Behörde, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Beantragung einer Fahrerlaubnis. Der Inhalt eines Führungs [...] ter enthält beispielsweise strafgerichtliche Verurteilungen, bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten oder gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen einer Strafverfolgungsbehörde[mehr]
Ihnen wurde der Führerschein durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen? Sie möchten wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen? Dann benötigen Sie einen neuerteilten F[mehr]
Sie können Ihren alten Führerschein in einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein") umtauschen. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht [...] oder einer Bestätigung des Arbeitgebers. Die alten Führerscheine sind weiterhin in Deutschland und im EU-Ausland gültig. Es können aber beispielsweise bei Polizeikontrollen oder beim Mieten eines Fahrzeugs[mehr]
Erwerben Sie zu einer schon vorhandenen Fahrerlaubnis eine oder mehrere Führerscheinklassen, beispielsweise den Motorradführerschein, müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragen. Folgende [mehr]
Den ersten Führerschein erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen. Für die Klassen A, A1, A2[mehr]
Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, DE oder D1, D1E ist Ihr Führerschein fünf Jahre gültig. Sie können ihn jeweils um fünf weitere Jahre verlängern lassen. Führerscheine zum Fahren von Lastkraftwagen d[mehr]
Hat sich Ihr Name geändert, können Sie Ihren alten Führerschein umtauschen. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht. Behalten Sie Ihren alten Führerschein, müssen Sie sich bei Kontrollen durch Ihren P[mehr]
Möchten Sie schon vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen. Sie können die Fahrschulausbildung ein Jahr eher beginnen und erhalten nach [mehr]