Suchen Sie einen bestimmten Mitarbeiter im Rathaus, Informationen zum Ortsrecht oder einfach die Themen der letzten Gemeinderatssitzung? Dann sind Sie hier genau richtig
Kindergärten, Schulen, Umwelt & Entsorgung - hier finden Sie alles, was Jagstzell seinen Einwohnern zu bieten hat. Außerdem alles zum Thema Kirche, Soziale Einrichtungen, Bauen & Wohnen.
Haben Sie Ihren Namen nach der Scheidung geändert? Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellstmöglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen. Ein Personalausweis mit alten Namen ist ungültig. Sie[mehr]
("Silvesterfeuerwerk") ohne Genehmigung abbrennen. Die zulässigen Abbrandzeiten können durch die Gemeinde- oder Stadtverwaltung weiter eingeschränkt sein. Auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben[mehr]
Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen. Der Fischereischein ist gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben. Dies[mehr]
können in der Regel nach Ablauf eines Monats nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen bei der Gemeinde mit dem Bau beginnen. Ist für ein Vorhaben im Kenntnisgabeverfahren noch eine andere Entscheidung[mehr]
Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Sein Wahlrecht ausüben kann in der Regel nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Im Ausland lebende Deutsche, die bei kein[mehr]
en (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften, Vereine, Länder und Gemeinden). Offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG und GmbH Co KG) sind den j[mehr]
haben (z.B. beglaubigt die Schule eine Kopie des von ihr ausgestellten Schulzeugnisses). Ihre Wohnortgemeinde kann behördliche Schriftstücke oder Abschriften beglaubigen, die Sie einer anderen deutschen[mehr]
Unterschrift der oder des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und Dienstsiegel Die Wohnortgemeinde beglaubigt Schriftstücke, die bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen oder aufgrund[mehr]
Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären? Beantragen Sie einen Bauvorbescheid. Diese Möglichkeit haben Sie vor Erwerb eines Grundstücks, bei genehmigungspflichtigen oder bei verfahrensfreien [mehr]