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Kindergärten, Schulen, Umwelt & Entsorgung - hier finden Sie alles, was Jagstzell seinen Einwohnern zu bieten hat. Außerdem alles zum Thema Kirche, Soziale Einrichtungen, Bauen & Wohnen.
die Kirchensteuer. Der Staat erhebt sie für die Kirchen, die anderen Religionsgemeinschaften und die Weltanschauungsgemeinschaften. Den Steuersatz legt die jeweilige Kirche, Religionsgemeinschaft oder [...] Zugehörigkeit zu einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder einer Weltanschauungsgemeinschaft, sofern diese eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. An die Zugehörigkeit zu einer Kirche, einer Religi [...] , die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, knüpft sich ggf. unter anderem die Kirchensteuerpflicht. Die Kirchen, die Religionsgemeinschaften und die Weltanschauungsgemeinschaften, die Körperschaften[mehr]
ktrag) Sonderausgaben nach den §§ 10, 10a, 10b, 10c EStG (zum Beispiel Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Kinderbetreuungskosten, Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung, Schulgeld, Unterhaltszahlungen[mehr]
örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Gemeinden anerkannte Träger der freien Jugendhilfe (z. B. Kirchen, Elternvereine, Fördervereine der Schule, Sportvereine) Ausgenommen von der Förderung sind: Betr[mehr]
müssen Sie bei jeder Lohnzahlung die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer vom Arbeitslohn Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einbehalten. Die Beträge müssen Sie nach[mehr]
eines Versorgungsausgleichs und Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs gezahlte Kirchensteuer in bestimmten Fällen Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium bis[mehr]
müssen Sie bei Lohnzahlungen die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer nach den persönlichen Besteuerungsmerkmalen der beschäftigten Person berechnen, für sie vom A[mehr]
Jahres nicht berücksichtigt. Sie wirken sich jedoch auf die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer aus. Damit der Arbeitgeber diese Abzugsbeträge richtig berechnen kann, wird die Zahl der Kind[mehr]
gewerbliche Zwecke (beispielsweise durch Verbände, vom Finanzamt bestätigte gemeinnützige Vereine und Kirchen) werden Info- beziehungsweise Promotionsstände aufgestellt, Werbeschriften auf Tischen oder von Ständen[mehr]
Elternbeiträge zu decken. Zuwendungsberechtigt sind: öffentliche Schulträger freie Träger (z. B. Kirchen, Elternvereine, Fördervereine, Sportvereine) Höhe: Der Zuschuss beträgt pro Gruppe und Schuljahr[mehr]
anzuzeigen. Feuerwerke der Kategorien F3, F4, P1, P2, T1 und T2 ganzjährig. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie sonstigen brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen[mehr]