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werde/n ich/wir der Gemeindeverwaltung Jagstzell unaufgefordert und unverzüglich mitteilen. _____________________________ _____________________________________________________________ Ort, Datum rechtsverbindliche [...] beachten Sollten Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Angaben bestehen, behält sich die Gemeinde Jagstzell eine Prüfung vor Ort ausdrücklich vor. [...] …zurück an: Gemeindeverwaltung Jagstzell Hauptstr. 6 73489 Jagstzell _________________________________________________________________________________________________________________________________________[mehr]
bgabengesetz (LAbwAG), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), § 2 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Jagstzell am 05. Dezember 1994 [...] Ortsrechtsammlung der Gemeinde Jagstzell Stand März 2005 Landesbestimmungen und Gemeindebestimmungen, 19 / 1 Satzung zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter (Kleineinleiterabgabesatzung – KlES) [...] § 1 Abgabeerhebung Die Gemeinde erhebt zur Abwälzung der von ihr nach § 9 Abs. 2 Satz 2 LAbwAG zu zahlenden Abgabe, einschließlich des hierfür entstehenden Verwaltungsaufwandes, eine Kleineinleiterabgabe[mehr]
Bürgersaal im Dorfgemeinschaftshaus Jagstzell AZ: 764.11 § 1 Zulassung von Veranstaltungen 1. Der Bürgersaal im Dorfgemeinschaftshaus Jagstzell ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Jagstzell. Er [...] Bedürfnis. Der Umfang wird von der Gemeinde festgelegt. § 11 Bewirtschaftung 1. Es besteht die Möglichkeit, Getränke aller Art sowie Speisen abzugeben. 2. Die für die Bewirtschaftung zur Verfügung stehende Küche [...] oder die Gemeinde geltend gemacht werden. Wird die Gemeinde wegen eines Schadens unmittelbar in Anspruch genommen, so ist der jeweilige Veranstalter oder andere Benutzer verpflichtet, die Gemeinde von dem[mehr]
4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit §4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Jagstzell am 07.11.2005 folgende Satzung beschlossen: I. Ersc [...] Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung. Ortsrechtssammlung der Gemeinde Jagstzell Stand November 2005 Landesbestimmungen und Gemeindebestimmungen 5/13 (2) Überschreiten Geschosse [...] festgesetzten Gebiete und Ortsrechtssammlung der Gemeinde Jagstzell Stand November 2005 Landesbestimmungen und Gemeindebestimmungen 6/13 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI),[mehr]
Ortsrechtsammlung der Gemeinde Jagstzell Stand März 2005 Landesbestimmungen und Gemeindebestimmungen, 17 / 1 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 01. [...] Bundesbaugesetzes (BBauG), § 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) und §§ 2 und 10b des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 01. April 1985 folgende Satzung [...] bis zu einer weiteren Breite von 4 m; Ortsrechtsammlung der Gemeinde Jagstzell Stand März 2005 Landesbestimmungen und Gemeindebestimmungen, 17 / 2 b) soweit sie nicht Bestandteil der in den Nummern 1[mehr]
Abs. 4 Gemeindeordnung (Heilungsvorschrift) wird hingewiesen. § 6 Inkrafttreten (1) Diese Rechtsverordnung tritt am 01. März 2006 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Rechtsverordnung der Gemeinde Jagstzell [...] Neufassung der Rechtsverordnung der Gemeinde Jagstzell über die Benutzung des Uferbereichs des Speicherbeckens „Fischbachsee“ auf Gemarkung Jagstzell Präambel: Aufgrund von § 28 Abs. 2 des Wassergesetzes [...] Rechtsverordnung gilt für den Uferbereich des Speicherbeckens „Fischbachsee“ auf der Gemarkung der Gemeinde Jagstzell. Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke (auch Teilflächen) der Gemarkung Jagstzell[mehr]
(4) Weitere Aufgaben der Jugendfeuerwehr sind: a) aktive Mitwirkung in der Gemeinschaft der Jugendorganisationen der Gemeinde und den überörtlichen Zusammenschlüssen der Jugendfeuerwehren; b) Erstellung [...] Niederschriften und Ergebnisprotokolle anzufertigen. § 10 Verwaltung (1) Zur Unterstützung bei Erledigungen der schriftlichen Arbeiten sowie für die Führung der Protokolle wird ein Schriftführer und ein stel [...] der Freiwilligen Feuerwehr Jagstzell. § 2 Aufgaben und Zweck (1) Die Jugendfeuerwehr ist die Gemeinschaft der Jugend innerhalb der Feuerwehr, die sich zu ihren Idealen bekennt und an ihrer Verwirklichung[mehr]
Satzung über die Benutzung der Gemeindehalle Jagstzell Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Jagstzell am 12. November 2007 folgende Satzung be [...] besteht nicht. § 2 Verwaltung und Aufsicht Die Aufsicht und Verwaltung der Gemeindehalle wird durch die Gemeindeverwaltung ausgeübt. Die ständige Betreuung obliegt dem Hausmeister oder einer anderen von der [...] von Schule und Verein aufzustellenden Belegungsplan von der Gemeindeverwaltung nach Anhörung der Grund- und Hauptschule geregelt. Änderungswünsche sind rechtzeitig an die Gemeindeverwaltung zu richten. Vorrang[mehr]
ng der Gemeinde Jagstzell Stand März 2005 Landesbestimmungen und Gemeindebestimmungen, 24 / 1 Gebührensatzung für die Benutzung der Gemeindehalle Jagstzell Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Bad [...] mberg, hat der Gemeinderat der Gemeinde Jagstzell am 26.11.2001 folgende Satzung beschlossen (geändert durch Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Gemeindehalle Jagstzell vom 08 [...] 08.11.2004): § 1 Allgemeines Die Gemeinde Jagstzell erhebt gemäß § 4 der Satzung für die Benutzung der Gemeindehalle Jagstzell bei Vermietung der Gemeindehalle eine Gebühr entsprechende dieser Gebührensatzung[mehr]
für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Jagstzell am 17. November 2014 folgende Satzung über die Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Jagstzell vom 25. November 1996 beschlossen [...] 1 Gemeinde Jagstzell Ostalbkreis Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer -Hundesteuersatzung- der Gemeinde Jagstzell vom 17. November 2014 Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung [...] beschlossen. § 1 § 5 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Jagstzell erhält folgenden Wortlaut: (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 90 Euro. Für das Halten eines Kampfhundes gemäß Abs. 3 beträgt[mehr]