Suchen Sie einen bestimmten Mitarbeiter im Rathaus, Informationen zum Ortsrecht oder einfach die Themen der letzten Gemeinderatssitzung? Dann sind Sie hier genau richtig
Kindergärten, Schulen, Umwelt & Entsorgung - hier finden Sie alles, was Jagstzell seinen Einwohnern zu bieten hat. Außerdem alles zum Thema Kirche, Soziale Einrichtungen, Bauen & Wohnen.
Melden Sie der Straßenbaubehörde beschädigte Straßenschilder. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte, umgeknickte oder fehlende Straßenschilder können schwerwiegende Folgen für[mehr]
des rechtlichen Vaters aber nur anfechten, wenn zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt seines Todes bestanden hat.[mehr]
Jede natürliche oder juristische Person kann eine Stiftung errichten. Auch mehrere Personen gemeinsam können eine Stiftung errichten. Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stiftungsbehörde, wenn Sie[mehr]
Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen. Der vorläufige Reisepass wird von der zuständigen Passbehörde sofort ausgestellt. Er gilt höchstens ein Jahr und muss bei der Aushändigung des regulären Reisepasses[mehr]
Landtag, dem Rechnungshof und den staatlichen Rechnungsprüfungsämtern: nur soweit sie in Verwaltungsangelegenheiten tätig werden gegenüber dem Südwestrundfunk: nur außerhalb des journalistisch-redaktionellen[mehr]
Vorschriften vom 20. März 2023 ist das Bundesamt für Justiz ab dem 1. Januar 2025 unter anderem für die Führung des Rechtsdienstleistungsregisters zuständig geworden. Dieses finden Sie auf der Internetseite des[mehr]
Biologie, der Human- oder Veterinärmedizin, Pharmareferentinnen und Pharmareferenten. Die zuständige Behörde kann eine abgelegte Prüfung oder abgeschlossene Ausbildung als ausreichend anerkennen, die einer[mehr]
en Voraussetzungen (Sicherungsfall) aus dem Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung zu befriedigen (Grundpfandrechte). Sie dienen vor allem der Absicherung von Krediten: Die Hypothek[mehr]
erheblichen Änderungen müssen Sie die Vorankündigung aktualisieren. Eine erneute Mitteilung an die Behörde ist nicht erforderlich. Werden auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig, müssen[mehr]