Photovoltaik am Pumpwerk Jagstzell-Dankoltsweiler
Erneuter Aufstellungsbeschluss und Beschluss über den Entwurf und die Durchführung der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan und der örtlichen Bauvorschriften "Photovoltaik am Pumpwerk Dankoltsweiler", Jagstzell-Dankoltsweiler
Der Gemeinderat der Gemeinde Jagstzell hat am 17.05.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, im Ortsteil Dankoltsweiler einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage aufzustellen. Nachdem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen war und sich der Geltungsbereich geändert hat, hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.05.2023 den erneuten Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans "Photovoltaik am Pumpwerk Dankoltsweiler" gefasst. Außerdem wurden die eingegangenen Stellungnahmen behandelt, der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus Lageplan, Vorhaben- und Erschließungsplan, Textteil sowie der Satzung über örtliche Bauvorschriften, der Begründung, dem Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung vom 08.05.2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (vollständiger Schriftsatz im untenstehenden Entwurf der öffentlichen Bekanntmachung).
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Photovoltaik am Pumpwerk Dankoltsweiler“ war mit den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 05. Juni 2023 bis 07. Juli 2023, jeweils einschließlich im Bürgermeisteramt Jagstzell, Eingangsbereich, Hauptstraße 4, 73489 Jagstzell, zu den Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Ebenfalls konnten die Unterlagen wie untenstehend eingesehen werden.
Öffentliche Bekanntmachung - Entwurf
Lageplan Photovoltaik am Pumpwerk Dankoltsweiler
Bebauungsplan Abwägungsvorschlag
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaik Gewann Winterberg" Jagstzell
Öffentliche Bekanntmachung
Beschluss über den Entwurf und die Durchführung der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan und der örtlichen Bauvorschriften "Photovoltaik" - Gewann Winterberg, Jagstzell.
Der Gemeinderat der Gemeinde Jagstzell hat am 18.07.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, im Gewann Winterberg einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage aufzustellen. Nachdem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen war, hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.02.2023 die eingegangenen Stellungnahmen behandelt, Außerdem wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus Lageplan, Vorhaben- und Erschließungsplan, Textteil sowie der Satzung über örtliche Bauvorschriften, der Begründung, dem Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung vom 10.02.2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan "Photovoltaik" war mit den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 27. März 2023 bis 27. April 2023 im Bürgermeisteramt Jagstzell, Eingangsbereich, Hauptstraße 4, 73489 Jagstzell, zu den Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Öffentliche Bekanntmachung - Entwurf
Eingriffsermittlung - Anhang 2
Rosenberger Straße Süd
Bebauungsplan "Rosenberger Straße Süd"
Erneute Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellungsbeschluss
In den "Jagstzeller Mitteilungen" Nr. 1/2 vom 10.01.2020, wurde der am 16.12.2019 gefasste Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt gemacht (siehe eingerahmte öffentliche Bekanntmachung)
Öffentliche Bekanntmachung (vom 05.03.2021)
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Rosenberger Straße Süd“
hier: ausdrücklicher Hinweis auf einen möglichen Verfahrenswechsel -
von § 13b (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) BauGB ins Regelverfahren nach § 2 BauGB
Nach Hinweis des Landratsamtes kann derzeit der Bebauungsplan nicht nach §13b im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Es ist zwar eine Fristverlängerung für die Durchführung von Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen im Gesetzesverfahren beim Bund. Aber eine abschließende Entscheidung hierüber ist leider noch nicht getroffen.
Solange dem so ist, wird die Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat für die Fortsetzung des weiteren Verfahrens (geplant in der Sitzung am 26.04.2021: Entwurfsbeschluss) den Wechsel in das reguläre Verfahren nach § 2 Baugesetzbuch vorschlagen. Der Unterschied liegt darin, dass dann noch zusätzlich ein Umweltbericht gefertigt und der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren fortgeschrieben werden muss.
An den Fristen zur öffentlichen Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (8. März bis 8. April) ändert das aber nichts. Insofern wird auf die öffentliche Bekanntmachung diesbezüglich im Amtsblatt Jagstzeller Mitteilungen am 26.02.2021 verwiesen.
Bebauungsplan >> Rosenberger Straße Süd << Entwurf vom 22.02.2021
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans "Lindenmahd IV"
Der Gemeinderat der Gemeinde Jagstzell hat am 27.07.2020 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans "Lindenmahd IV" in Jagstzell beschlossen und diesen nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.
Für den Planbereich ist der unten abgebildete Lageplan des Büros Grimm vom 15.07.2020 maßgebend.
Der Lageplan über den Geltungsbereich des Bebauungsplans war vom 07.08.2020 bis einschließlich 07.09.2020 bei der Gemeindeverwaltung Jagstzell öffentlich ausgelegt.
Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Schaffung von Wohnbauflächen im unmittelbaren Anschluss an die rechtskräftig ausgewiesenen Baugebiete Lindenmahd I, II und III mit dem Ziel eines städtebaulichen Anschlusses an die Bebauung "Am Gaisberg".
Raimund Müller
Bürgermeister