Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren: Jagstzell

Seitenbereiche

Jagstzell an der Bahn
Grundschule Jagstzell
Blick auf Baugebiet Lindenmahd
Bahnunterführungen für Fußgänger und B 290

Rosenberger Straße Süd

Bebauungsplan "Rosenberger Straße Süd"
Erneute Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellungsbeschluss

In den "Jagstzeller Mitteilungen" Nr. 1/2 vom 10.01.2020, wurde der am 16.12.2019 gefasste Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt gemacht (siehe eingerahmte öffentliche Bekanntmachung) (PDF-Dokument, 275,94 KB, 23.12.2022)


Öffentliche Bekanntmachung (vom 05.03.2021)
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Rosenberger Straße Süd“  
hier: ausdrücklicher Hinweis auf einen möglichen Verfahrenswechsel -
von § 13b (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) BauGB ins Regelverfahren nach § 2 BauGB

Nach Hinweis des Landratsamtes kann derzeit der Bebauungsplan nicht nach §13b im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Es ist zwar eine Fristverlängerung für die Durchführung von Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen im Gesetzesverfahren beim Bund. Aber eine abschließende Entscheidung hierüber ist leider noch nicht getroffen.
Solange dem so ist, wird die Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat für die Fortsetzung des weiteren Verfahrens (geplant in der Sitzung am 26.04.2021: Entwurfsbeschluss) den Wechsel in das reguläre Verfahren nach § 2 Baugesetzbuch vorschlagen. Der Unterschied liegt darin, dass dann noch zusätzlich ein Umweltbericht gefertigt und der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren fortgeschrieben werden muss.
An den Fristen zur öffentlichen Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (8. März bis 8. April) ändert das aber nichts. Insofern wird auf die öffentliche Bekanntmachung diesbezüglich im Amtsblatt Jagstzeller Mitteilungen am 26.02.2021 verwiesen.

Bebauungsplan >> Rosenberger Straße Süd << Entwurf vom 22.02.2021

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans "Lindenmahd IV"

Der Gemeinderat der Gemeinde Jagstzell hat am 27.07.2020 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans "Lindenmahd IV" in Jagstzell beschlossen und diesen nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.
 
Für den Planbereich ist der unten abgebildete Lageplan des Büros Grimm vom 15.07.2020 maßgebend.
 
Der Lageplan über den Geltungsbereich des Bebauungsplans war vom 07.08.2020 bis einschließlich 07.09.2020 bei der Gemeindeverwaltung Jagstzell öffentlich ausgelegt.
 
Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Schaffung von Wohnbauflächen im unmittelbaren Anschluss an die rechtskräftig ausgewiesenen Baugebiete Lindenmahd I, II und III mit dem Ziel eines städtebaulichen Anschlusses an die Bebauung "Am Gaisberg".
 
Raimund Müller
Bürgermeister