Ausweise: Jagstzell

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Jagstzell an der Bahn
Grundschule Jagstzell
Blick auf Baugebiet Lindenmahd
Bahnunterführungen für Fußgänger und B 290

Personalausweise & Reisepässe

Aktuelle Informationen und Gebührenliste der Gemeindeverwaltung Jagstzell:

Sind Ihre Ausweise noch gültig (PDF-Dokument, 134,23 KB, 26.05.2023)?

Hinweise des Bürgeramts zu Gebühren und Gültigkeit:
Bitte bringen Sie für den Personalausweis-/ Reisepass- Antrag ein biometrisches Foto und eine Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde mit.
Für alle, die jünger als 24 Jahre sind: Wer einen Personalausweis beantragt und bei der Antragstellung noch unter 24 Jahre alt ist, bezahlt nach wie vor 22,80 Euro. Dieser Ausweis ist sechs Jahre gültig.

Der Personalausweis - Meine wichtigste Karte

Sie können den neuen Personalausweis genauso nutzen, wie Sie es von Ihrem alten Ausweis kennen. Aber der „Neue“ kann noch viel mehr! Lesen Sie in dem Flyer (PDF-Dokument, 3,96 MB, 29.09.2020), wie der neue Ausweis funktioniert, welche Vorteile er bietet und wie er Ihre persönlichen Daten schützt.

Die erstmalige Ausstellung eines Personalausweises für Kinder und Jugendliche ist nicht mehr gebührenfrei. Alle bereits ausgestellten Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. 
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Antragstellung und im Internet über das Personalausweisportal.

Online-Ausweisfunktion des Personalausweises - PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst

Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst war ein Service des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Zum 1. Februar 2024 musste der Dienst eingestellt werden, ein PIN-Rücksetz- und Aktivierungsbrief kann nicht mehr bestellt werden.

Sie können Ihren Online-Ausweis nach wie vor in einem Bürgerbüro oder -amt kostenfrei aktivieren lassen und Ihren PIN neu setzen.

Zuständige Behörden finden Sie bspw. unter www.behoerdenfinder.de.

Weitere Informationen zum Online-Ausweis finden Sie hier.

Reisepass & Kinderreisepass

Der deutsche Reisepass ist als einer der fälschungssichersten Pässe weltweit anerkannt. Der im Jahr 2005 erstmals mit einem elektronischen Speichermedium (Chip) ausgegebene Reisepass ist zuletzt 2007 geändert worden. Auch die Reisepassgeneration von 2017 erfüllt die europäischen und internationalen Kriterien für elektronische Reisedokumente und ermöglicht die visumfreie Einreise in über 170 Staaten. Insbesondere die Sicherheitsmerkmale werden das hohe internationale Ansehen des deutschen Reisepasses auch in den kommenden zehn Jahren sichern.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministerium des Innern in der
Rubrik Ausweise und Pässe

Kinderreisepässe

Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft!
Durch eine Änderung des Passgesetzes wird der Kinderreisepass in Deutschland zum 1. Januar 2024 abgeschafft.
Als Gründe für die Abschaffung des Kinderreisepasses nennt der Bund zum einen den großen Aufwand für Eltern und Behörden, da der Kinderreisepass nur ein Jahr lang gültig ist, zum anderen wird der Kinderreisepass von einigen Staaten nicht mehr als Einreisedokument akzeptiert.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig.
Neue Kinderreisepässe oder die Verlängerung eines Kinderreisepasses können noch bis Ende 2023 beantragt werden.

Ab Januar 2024 kann für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit nur noch der Personalausweis oder der biometrische Reisepass mit einer Gültigkeit von maximal sechs Jahren beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt zwei bis drei Wochen.
 
Wir raten allen Eltern die Reisedokumente rechtzeitig vor Reiseantritt auf Gültigkeit zu überprüfen.
Zu beachten ist, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb von sechs Jahren stark verändern kann. Hat sich das Aussehen des Kindes verändert und ist auf dem Lichtbild nicht mehr oder nicht einwandfrei zu erkennen, ist das Ausweisdokument auch vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes ungültig. In diesem Fall ist ein neuer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.

Ein gültiger Ausweis gehört zu jedem Urlaubsgepäck

Personalausweise und Reisepässe sowie Kinderreisepässe rechtzeitig beantragen.
Die Bearbeitungszeit von Personalausweisen und Reisepässen dauert bei der Bundesdruckerei in Berlin zurzeit ca. 4 Wochen.
Beachten Sie bitte auch, dass in bestimmten Reiseländern der Pass eine Mindestgültigkeit von 6 bis 12 Monaten über die beabsichtigte Reisezeit hinaus aufweisen muss.
Eine Verlängerung der alten Ausweisdokumente ist nicht mehr möglich.
Folgende Nachweise sind bei der AntragsteIlung mitzubringen:
Personalausweis/Reisepass oder Geburtsurkunde
Diese werden nach Einsichtnahme wieder zurückgegeben.
Persönliches Erscheinen des Antragsteliers/Ausweis-, Passinhabers ist zwingend notwendig.
Neues Lichtbild vorlegen:
Für den Personalausweis, Reisepass und Kinderreisepass (auch für Kleinkinder) muss das Lichtbild den neuen Richtlinien (Biometrietauglichkeit) entsprechen. Ebenfalls darf das Bild nicht älter als ein halbes Jahr sein.

Biometrische Passbilder auch für Führerscheinanträge

Für Führerscheinanträge sind nur noch biometrische Passbilder zulässig!

Hier finden Sie mehr Informationen zu "biometrischen Passbildern" (PDF-Dokument, 181,97 KB, 29.09.2020)

Abholtermin Pass / Ausweis

AuskunftsService Ausweise - ASA

ASA steht für AuskunftsService Ausweispapiere und beinhaltet verschiedene Möglichkeiten für die Bürger, den Stand ihres Personalausweises- oder Reisepassantrags abzurufen. Statt der herkömmlichen Abholnachricht erhält der Bürger bereits bei der Antragstellung ein Schreiben, aus dem alle erforderlichen Daten hervorgehen, die er benötigt um den Stand seines Dokuments abzufragen.

Was muss der Bürger bei Anwendung des e-Bürgerdienstes ASA-e tun?
Der Bürger benötigt lediglich einen Internet-Browser mit Hilfe dessen er den
Link zum ASA e-Bürgerdienstes aufruft.
Er erhält eine Suchmaske auf der er die Seriennummer seines Dokuments, die Ausweisart „Reisepass" oder „Personalausweis", (aus der Bürgernachricht ersichtlich) und sein Geburtsdatum eingeben muss.