Formulare für Bauherren: Jagstzell

Seitenbereiche

Jagstzell an der Bahn
Grundschule Jagstzell
Blick auf Baugebiet Lindenmahd
Bahnunterführungen für Fußgänger und B 290

Informationen für Bauherren

Gesplittete Abwassergebühren - Änderungen oder Neubauten bei den versiegelten Flächen melden!

Die Gemeinde Jagstzell hat im Jahr 2012 die sog. „Gesplittete Abwassergebühr“ eingeführt. Die Erhebung der Daten erfolgte mittels Befliegung der einzelnen Grundstücke. Den Grundstückseigentümern wurden anschließend Erfassungsbögen zur Ermittlung der versiegelten Flächen zugestellt. Die Einträge konnten dann überprüft und ggf. korrigiert oder ergänzt werden. Die Gemeindeverwaltung hat die Änderungen anschließend bei der Veranlagung berücksichtigt.

Aufgrund der regen Bautätigkeit ist jedoch ein laufender Änderungs- und Pflegedienst notwendig. Die Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, Änderungen bei den überbauten und darüber hinaus befestigten Flächen (Dächer, Hofflächen, Zufahrten usw.) beispielsweise durch: Pflaster einer bisher geschotterten Fläche, Bau eines Carports, Neubau eines Gebäudes, Anbau an ein bestehendes Gebäude, Rückbau oder Abriss eines Gebäudeteils oder Ähnliches der Gemeindeverwaltung anzuzeigen. Das Gleiche gilt für die erstmalige Herstellung oder Veränderung von Zisternen und Versickerungsanlagen.

Die entsprechenden Formulare sind bei der Gemeindekasse, Zimmer 105 erhältlich. Außerdem kann das PDF-Formular "Niederschlagswassergebühr (PDF-Dokument, 97,60 KB, 16.09.2020)" hier heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Wir danken Ihnen für die Mithilfe und Unterstützung bei der Fortschreibung der Flächenerhebung.

Ihre Gemeindeverwaltung

Einzug und Eigentümerwechsel melden

Gebäudeeigentümer und Bauherren werden darauf hingewiesen, dass in Neubauten vor dem Einzug die Wasseruhr eingebaut sein muss.
 
Bitte melden Sie die Fertigstellung der Hausinstallation umgehend dem Steueramt, Frau Jessica Haag Telefonnummer: 07967/9060-32, damit durch die Gemeinde ein geeigneter Wasserzähler eingebaut werden kann.
Bei Eigentümerwechsel bitte ebenfalls umgehend das Steueramt zu verständigen, damit eine stichtagsgerechte Wasserabrechnung erfolgen kann.
 
Regelmäßige Kontrolle empfiehlt sich
Bitte lesen Sie in regelmäßigen Abständen Ihren Wasserzähler ab, um festzustellen, ob der Verbrauch in Ihrem Normalbereich liegt und um somit einen eventuellen Rohrbruch o. ä. ausschließlich bzw. frühzeitig erkennen zu können.

 

Neubau, Altbausanierung, Heizungsmodernisierung - Förderprogramm

Auf der Internetseite der Energiekompetenz Ostalb e.V. können unter dem Reiter „Förderung" sowie unter „Downloads/Infos“, aktuelle Förderprogramme als pdf-Dateien heruntergeladen werden.

Die Gemeindeverwaltung möchte auf diese Informationsmöglichkeit hinweisen.