Trauung
Zwei Menschen, die sich finden und aneinander binden,
wenn sie sich Treue schwören, dem anderen ganz gehören,
dann ist es wunderbar und Liebe ganz und gar.
(unbekannter Verfasser)
Ihre Gemeindeverwaltung Jagstzell
Unsere Standesbeamte
Bei der Gemeinde Jagstzell stehen Ihnen folgende Standesbeamte zur Verfügung:
Frau Ramona Burger
Standesbeamtin seit 2008
Telefonnummer: 07967 9060-26
Herr Lars Freytag
Hauptamtsleiter
Standesbeamter seit 2001
Telefonnummer: 07967 9060-0
Herr Patrick Peukert
Bürgermeister und Eheschließungsstandesbeamter seit 2021
Öffnungszeiten im Standesamt
Montag und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
Standesamtliche Trauungen - Unsere Termine
Anmeldungen zur Eheschließung sind maximal sechs Monate vor der Eheschließung beim Standesamt möglich. Wir bitten darum, rechtzeitig beim Standesamt Jagstzell telefonisch einen Termin verbindlich reservieren zu lassen.
Pro Kalendermonat wird ein Trausamstag angeboten.
Selbstverständlich werden auch wochentags zu den üblichen Dienstzeiten Trauungen durchgeführt.
Trauzimmer im Interimsrathaus
Standesamtliche Trauungen finden im Bürgersaal im Interimsrathaus statt.
Was braucht man zum Heiraten?
Natürlich in erster Linie den richtigen Partner! Aber auch verschiedene Ukrunden und Dokumente, damit das Standesamt bei der Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) abschließend prüfen kann, ob dem Start ins Eheglück evtl. irgendwelche rechtliche Hindernisse entgegenstehen.
Die Eheschließung müssen die Verlobten bei dem Standesamt anmelden, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist. bei mehreren Wohnsitzen besteht die Wahlmöglichkeit. Die Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Heiratstermin beim Standesamt angemeldet werden.
Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab!
Wenn Sie beide volljährig, ledig und deutsche Staatsangehörige sind, reichen üblicherweise folgende Unterlagen aus:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (wenn nicht in der Gemeinde gemeldet, in der die Anmeldung erfolgt)
- Beglaubigte Abschrift / Beglaubigter Ausdruck des Geburtenregister mit Hinweisteil; Diese erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes
In folgenden Fällen sollten Sie sich zusätzlich persönlich oder telefonisch bei dem für Sie zuständigen Standesamt erkundigen:
- wenn einer der Verlobten bereits verheiratet war
- wenn gemeinsame Kinder oder Kinder aus früheren Ehen vorhanden sind
- wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, da das Heimatrecht oft vom deutschen Recht abweicht
- wenn einer der Verlobten nicht in Deutschland geboren ist
- wenn Sie als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen sind
Die Verlobten sollen grundsätzlich die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden. Manchmal ist jedoch ein Partner z. B. aus beruflichen Gründen verhindert. In deiesem Fall ist eine schriftliche Erklärung darüber abzugeben, dass er/sie mit der Anmeldung der Eheschließung durch den anderen Verlobten einverstanden ist (Beitrittserklärung).
Bezüglich der Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt, bitten wir Sie vorab einen Termin zur Anmeldung zu vereinbarenTelefonnummer: 07967 9060-26.
Die Qual der (Namens-)Wahl
Die Verlobten müssen sich nicht mehr auf einen gemeinsamen Familiennamen einigen, das heißt, jeder kann seinen eigenen Namen behalten. Natürlich können Sie auch entweder den Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen der Frau oder den des Mannes als Ehenamen wählen.
Derjenige Partner, der dabei seinen Namen aufgibt, kann diesen vor den gemeinsamen Ehenamen anstellen oder hinten anfügen. Dies gilt nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. (Doppelname: Widerruf möglich!)
Grundsätzlich sollte man bei der Namenswahl folgendes beachten: Die ehelichen Kinder dürfen nur einen Familiennamen also keinen Doppelnamen tragen.
Kirchliche Trauung
Bemühen Sie sich bei Ihrem zuständigen Pfarramt um einen Besprechungstermin mit dem Pfarrer für Ihre kirchliche Trauung damit Sie erfahren, was Sie vorzubereiten haben und welche Dokumente (z. B. Taufschein) Sie vorlegen müssen.
"Papierkrieg" nach der Hochzeit
Nach der Hochzeit sollten Sie sich insbesondere um folgendes kümmern:
- falls sich durch die Hochzeit Ihr Name oder Ihre Wohnanschrift geändert hat müssen Sie Ihre Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass) beim zuständigen Bürgeramt neu beantragen oder ändern lassen
- Banken, Versicherungen, Arbeitgeber, Vermieter, usw. sollten über Ihre Hochzeit und sich daraus resultierende Namens- und Adressänderungen informiert werden
Um genauer zu wissen was auf einen zukommt und was noch erledigt werden muss haben wir Ihnen eine Checkliste (PDF-Dokument, 49,64 KB, 31.08.2020) mit den wichtigsten Daten zusammengefasst.