Bodenrichtwerte / Flächennutzungsplan: Jagstzell

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Bodenrichtwerte für die Gemeinde Jagstzell zu den Stichtagen 01.01.2022 und 01.01.2023

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte für die Gemeinde Jagstzell zu den Stichtagen 01.01.2022 und 01.01.2023

Gemäß §196 Baugesetzbuch (BauGB), §12 Gutachterausschussverordnung (GuAVO), §13ff Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) sowie der Bodenrichtwertrichtlinie(BRW-RL), hat der Gemeinsame Gutachterausschuss Nördlicher Ostalbkreis in seiner Sitzung vom 14.11.2023 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 beschlossen.

Die Bodenrichtwerte (Richtwerteverzeichnis) zu den Stichtagen 01.01.2022 und 01.01.2023 werden in der Anlage zur vorliegenden Öffentlichen Bekanntmachung dargestellt sowie durch Bereitstellung im Internet unter www.ellwangen.de/bodenrichtwerte geführt.

Ergänzend sind die Bodenrichtwerte sowie die zeichnerische Darstellung der Bodenrichtwertzonen (Richtwertkarte) im zentralen Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg in automatisierter Form auf der Grundlage der amtlichen Geobasisdaten veröffentlicht.
Dieses Bodenrichtwertinformationssystem „BORIS-BW“ ist im Internet unter www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw allgemein und kostenfrei abrufbar.

Das Richtwertverzeichnis sowie die Richtwertkarten können außerdem auf der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Nördlicher Ostalbkreis im Rathaus Ellwangen, Spitalstraße 4, Zimmer 136, 73479 Ellwangen (Jagst) eingesehen werden.

Ellwangen (Jagst), 14.12.2023

gez. Dipl.-Ing. Harry Burger
Vorsitzender des Gemeinsamen Gutachterausschusses Nördlicher Ostalbkreis
 

Bodenrichtwerte für die Gemeinde Jagstzell zu den Stichtagen 01.01.2022 und 01.01.2023 (PDF-Dokument, 993,72 KB, 22.12.2023)

Hinweise zu den veröffentlichten Bodenrichtwerten zum 01.01.2022

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Nördlicher Ostalbkreis hat gemäß seiner gesetzlichen Aufgabe die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt und beschlossen. Bodenrichtwerte werden dabei für Bauland und landwirtschaftliche Nutzflächen ausgewiesen.
Die Zahlen geben Aufschluss darüber, wieviel der Quadratmeter Grund und Boden innerhalb einer bestimmten Zone durchschnittlich wert ist. Im vergangenen Jahr hat es für viele Lagen eine mäßig fortgesetzte Entwicklung der Preise gegeben, teils führten aber auch neue Baulandausweisungen zu einem höheren Preisniveau.
Die Bodenrichtwerte geben also wichtige Anhalts­punkte für die Ermittlung des Grundstückswerts, zur Ermittlung des tatsächlichen Werts eines einzelnen Grundstücks wäre aber ein Verkehrswertgutachten erforderlich, das dann auch Grundstücksbesonderheiten berücksichtigt.
In der Veröffentlichung, sind neben den Werten zum 31.12.2020 auch die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 enthalten, die eine der Grundlagen für die Besteuerung des Grund­vermögens im Rahmen der Grundsteuerreform in Baden-Württemberg darstellen.
Bitte beachten Sie: Hierfür sind ausschließlich die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 zu verwenden.

Zur Grundsteuerreform und der erforderlichen Grundsteuererklärung erhalten die Grund­stücks­eigen­tümer aber noch ein Informationsschreiben des zuständigen Finanzamts.
Die aktuellen Bodenrichtwertlisten werden in den jeweiligen Gemeinden veröffentlicht sowie durch Bereitstellung im Internet unter www.ellwangen.de/bodenrichtwerte geführt.
Ferner sind die Bodenrichtwerte und die zeichnerische Darstellung der Bodenrichtwertzonen (Richtwertkarte) im Bodenrichtwertinformationssystem „BORIS-BW“ in Internet kostenfrei abrufbar: www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw
Bitte beachten Sie, dass das Veröffentlichungsportal für die „Grundsteuer-Bodenrichtwerte“ voraus­sichtlich erst ab 01.07.2022 zur Verfügung stehen wird.
Das Richtwertverzeichnis sowie die Richtwertkarten können auch auf der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Nördlicher Ostalbkreis im Rathaus Ellwangen, Spitalstraße 4, Zimmer 136, 73479 Ellwangen (Jagst) (Tel.Telefonnummer: 07961/84-229, E-Mail: gutachterausschuss(@)ellwangen.de) eingesehen werden.
Bei Bedarf können Antragsberechtigte dort auch ein Gutachten des Gutachterausschusses über den Verkehrswert eines Grundstücks beantragen.

 

Flächennutzungsplan 2015, Fassung vom 23.01.2019

Die Stadt Ellwangen bietet auf ihrer Homepage den

Flächennutzungsplan der
Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ellwangen (VVG)
zum Download an:   

Flächennutzungsplan VVG Ellwangen