Bodenrichtwerte 2019 für die Gemeinde Jagstzell
Bodenrichtwerte 2019 für die Gemeinde Jagstzell
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Jagstzell hat am 27.06.2019 für das Gemeindegebiet auf Grund von § 196 Baugesetzbuch (BauGB i.d. Fassung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), geändert durch Gesetze vom 03.05.2005 (BGBl I S. 1224), vom 21.06.2005 (BGBl I S. 1818), vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) und § 12 Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte für Bauland und für landwirtschaftliche Flächen und Wald auf 31.12.2018 ermittelt und in einem Richtwerteverzeichnis sowie in einer Richtwertekarte dargestellt.
Die Richtwerte für Bauland wurden als durchschnittliche Lagewerte für baureifes Land mit Erschließungskostenanteil aus den in der Kaufpreissammlung ausgewerteten Kaufverträgen abgeleitet. Es handelt sich um Bodenpreise.
Im Einzelnen wurden folgende Bodenrichtwerte ermittelt, die gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch nachstehend öffentlich bekannt gemacht werden:
Flächennutzungsplan 2015, Fassung vom 23.01.2019
Die Stadt Ellwangen bietet auf ihrer Homepage den
Flächennutzungsplan der
Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ellwangen (VVG) zum Download an:
Flächennutzungsplan VVG Ellwangen