Formulare zum Download
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Die Formulare können nicht am Bildschirm ausgefüllt werden! Drucken Sie sich die Formulare zum Ausfüllen aus. Senden, bzw. geben Sie das ausgefüllte, unterschriebene Formular an die jeweilige Abteilung der Gemeindeverwaltung.
Formulare für die Finanzverwaltung
Abbuchungs-/Einzugsermächtigung (PDF-Dokument, 82,19 KB, 05.09.2022)
Wie zahlen Sie Ihre Steuern und Abgaben? Nutzen Sie die Vorteile des Abbuchungsverfahrens? Keine langen Wege! Kein Ausfüllen von Formularen! Kein Versäumen von Zahlungsterminen! Keine Mahnung. Senden, bzw. geben Sie das ausgefüllte, unterschriebene Formular an die Gemeindekasse Jagstzell zurück und wir buchen die Beträge zu den jeweiligen Fälligkeiten, von Ihrem Konto ab.
Hundehaltung:
An- und Abmeldung einer Hundehaltung (PDF-Dokument, 40,13 KB, 28.09.2020)
Information für Hundehalter: (M)ein Hund (PDF-Dokument, 3,46 MB, 28.09.2020)
Information für Hundehalter: (M)ein Hund im PKW - Wie mache ich es richtig (PDF-Dokument, 1,47 MB, 28.09.2020)?
Antrag auf Freistellung von der Hundesteuer (PDF-Dokument, 109,94 KB, 28.09.2020)
Grundsteuer:
Antrag auf Jahreszahler Grundsteuer (PDF-Dokument, 161,13 KB, 23.05.2024)
Formulare für das Bürgeramt
Wohnungsgeberbestätigung (PDF-Dokument, 17,19 KB, 28.09.2020)
Antrag auf Erteilung eines polizeilichen Führungszeugnisses (PDF-Dokument, 67,19 KB, 28.09.2020)
Antrag auf Elterngeld (PDF-Dokument, 1,54 MB, 21.04.2021)
Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines Fischereischeines (PDF-Dokument, 8,30 KB, 26.02.2021)
Vollmacht zur Abholung des Ausweisdokuments (PDF-Dokument, 96,99 KB, 25.07.2025)
Meldepflichten für Gewerbetreibende
Die Gemeinde Jagstzell weist darauf hin, dass Gewerbetreibende zur Meldung folgender Tatbestände nach der Gewerbeordnung verpflichtet sind:
- Beginn eines Gewerbebetriebes
- Aufgabe eines Gewerbebetriebes
- Verlegung des Betriebes bzw. Geschäftssitzes (Umzüge)
- Änderung der Rechtsform des Betriebes
- Änderung oder Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit
Die jeweiligen Anzeigen hierfür sind vor Eintritt des neuen Sachverhaltes rechtzeitig anzuzeigen.
Immer wieder kommt es vor, dass Gewerbetreibende die Anzeigen verspätet erstatten. Die Bußgeldvorschriften sehen bei einem Verstoß gegen die Gewerbeordnung hohe Geldbußen vor. Aus eigenem Interesse sollte daher die Anzeige nach der Gewerbeordnung rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung erfolgen.
Formulare für das Gewerbeamt
Es freut uns sehr, dass Sie sich mit Ihrem Betrieb in Jagstzell niederlassen möchten.
Für eine attraktive und nachhaltige Entwicklung einer Gemeinde gibt es ein paar Regeln, die Sie unbedingt beachten sollten.
Gewerbeanmeldung:
Wer einen Gewerbebetrieb neu einrichtet oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet, dieses bei der Gemeinde am Sitz des Betriebes anzuzeigen.
Gebühr: 15,00 €
Gewerbeabmeldung:
Bei vollständiger Aufgabe eines Gewerbes ist das Gewerbe bei der Gemeinde am Sitz des Betriebes abzumelden.
Gebühr: 15,00 €
Gewerbeummeldung:
Eine Ummeldung eines Gewerbes ist vorzunehmen, wenn der Gegenstand des Gewerbes sich ändert oder wenn der Betrieb innerhalb der Gemeinde verlegt wird.
Gebühr: 15,00 €
Bitte beachten Sie bei einer Gewerbeanmeldung die Infos in der unten genannten Checkliste
Gewerbeanmeldung-Checkliste (PDF-Dokument, 50,19 KB, 10.06.2021)
Beiblatt Gewerbeanzeige (zu Anmeldung und Ummeldung) (PDF-Dokument, 215,75 KB, 21.10.2022)
Gewerbe Anmeldung (PDF-Dokument, 385,73 KB, 25.11.2025) (PDF-Dokument, 146,05 KB, 01.10.2025)
Gewerbe Ummeldung (PDF-Dokument, 2,44 MB, 28.09.2020) (PDF-Dokument, 95,33 KB, 16.12.2025)
Gewerbe Abmeldung (PDF-Dokument, 416,94 KB, 25.11.2025) (PDF-Dokument, 1,45 MB, 28.09.2020)
Sonstige Formulare
Formulare für Bauherren und Hausbesitzer:
Formulare und weitere Informationen für Bauherren finden Sie auf unsere Seite Formulare für Bauherren.
Formulare für die Vereinsarbeit
Information für Vereine – Änderung im Gaststättenrecht
Aufgrund einer Gesetzesänderung gilt ab 1. Januar 2026 das Landesgaststättengesetz (LGastG) in neuer Form.
Für Vereine bedeutet dies:
- Bei vorübergehender gastronomischer Tätigkeit aus besonderem Anlass (z. B. Vereinsfest, Stadtfest, Weihnachtsmarkt) ist nur noch eine Anzeige bei der zuständigen Gemeinde erforderlich.
- Eine gaststättenrechtliche Gestattung wird von der Gemeinde nicht mehr per Post versendet.
Wichtig:
- Die Anzeigepflicht gilt für Vereine nur dann, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.
- Die Anzeige soll mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.
- Formular bitte ausgefüllt und unterschrieben an buergeramt(@)jagstzell.de senden.
- Ein „besonderer Anlass“ liegt nur bei kurzfristigen, nicht regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen vor.
Was bleibt weiterhin zu beachten?
- Lebensmittel- und Hygienerecht
- Baurecht/Brandschutz
- Jugendschutz
- Lärmschutz & örtliche Polizeiverordnungen
- Alkoholabgabeverbote & Sperrzeitenregelungen
Bitte beachten Sie, dass eine fehlende, verspätete oder unvollständige Anzeige als Ordnungswidrigkeit geahndet oder sogar die Veranstaltung ganz untersagt werden kann.
Für Rückfragen steht Ihnen das Bürgeramt der Gemeinde Jagstzell gern unter
Tel. Telefonnummer: 07967-906022 oder per Mail unter buergeramt(@)jagstzell.de zur Verfügung.
Dokumente:
Formular Anzeigepflicht (PDF-Dokument, 103,29 KB, 13.01.2026)
Übersicht Jugendschutz (PDF-Dokument, 2,29 MB, 13.01.2026)
Prävention Jugendschutz (PDF-Dokument, 760,96 KB, 13.01.2026)
Jugendschutztafeln (PDF-Dokument, 1,50 MB, 13.01.2026)
Antrag auf Nutzung der Gemeindehalle (PDF-Dokument, 96,81 KB, 04.07.2021)
Bestätigung über Geldzuwendungen / Mitgliedsbeiträge (PDF-Dokument, 160,35 KB, 28.09.2020)
Bestätigung über Sachzuwendungen (PDF-Dokument, 161,19 KB, 28.09.2020)
Mitteilungen persönlicher Nachrichten - Widerspruchsformular zur Datenübermittlung
Veröffentlichungen in den Jagstzeller Mitteilungen und Tageszeitungen:
Geburtstage und Ehejubiläen
Diese werden aus Gründen des Datenschutzes nicht mehr veröffentlicht.
Standesamtliche Nachrichten
Veröffentlicht werden Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle.
Der Personenkreis, der eine solche Veröffentlichung nicht wünscht, kann dies dadurch unterbinden, dass er bei der Beurkundung des jeweiligen Personenstandsfalls angibt, dass er mit der Veröffentlichung nicht einverstanden ist. Solche Wünsche werden wir selbstverständlich respektieren.
Bei Personenstandsfällen, die von einem auswärtigen Standesamt beurkundet wurden, veröffentlichen wir
- Geburten, wenn die Eltern bzw. die Mutter in der Gemeinde Jagstzell wohnhaft sind/ist,
- Sterbefälle, wenn der/die Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes in der Gemeinde Jagstzell gewohnt hat und
- Eheschließungen, wenn die Ehegatten in der Gemeinde Jagstzell wohnhaft sind.
Widerspruch zur Übermittlung von Daten (PDF-Dokument, 54,12 KB, 30.08.2021) (Info und Formular)
Weitere Formulare
Weitere Formulare finden Sie auch auf der Homepage des Ostalbkreises im Formularcenter.
